SonntagsZeitung 49/2009: Sondervotum entgegen der mehrheitlichen Ablehnung von Babyklappen und anonymen Geburten durch den Ethikrat

Sondervotum

Der Empfehlung, die bestehenden Angebote zur anonymen Kindesabgabe sofort oder schrittweise zu schließen, können wir uns nicht anschließen. Die Erfahrung der Betreiber von Babyklappen und anderen Möglichkeiten zur anonymen Kindesabgabe belegen, dass es offenbar eine nicht unbeträchtliche Zahl von Eltern und Frauen gibt, die von den regulären Hilfsangeboten nicht erreicht werden. Auch wenn die genannten Vorschläge zur verbesserten Aufklärung über diese Hilfsangebote und eine verstärkte Zusammenarbeit der freien Träger mit den staatlichen Stellen verwirklicht werden, ist damit zu rechnen, dass eine kleine Zahl von Eltern und Frauen noch immer nicht den Weg zu diesen Beratungsstellen finden werden, weil sie befürchten, ihre Identität preisgeben zu müssen. Für diesen Kreis von Eltern und Frauen kann das Angebot anonymer Kindesabgabe ein letzter Ausweg sein, der ihnen eine Alternative dazu aufzeigt, ihr Kind unversorgt auszusetzen.

In den Fällen, in denen es zur anonymen Kindesabgabe kommt, wissen wir nicht, welches Schicksal die abgegebenen Kinder ohne diese Angebote getroffen hätte. Deshalb erscheint uns ihre Duldung trotz der aufgezeigten ethischen und rechtlichen Bedenken weiterhin vertretbar. Da nicht auszuschließen ist, dass Leben und Gesundheit der von Aussetzung bedrohten Kinder in extremen Notfällen durch die Angebote anonymer Kindesabgabe tatsächlich gerettet werden und da die Vermittlung der abgegebenen Kinder an Adoptivfamilien nicht per se als problematisch einzustufen ist, kann diese Möglichkeit als Ultima Ratio auch ohne rechtliche Grundlage toleriert werden. Für eine gesetzliche Regelung der Voraussetzungen, unter denen die bestehenden Einrichtungen arbeiten, sehen wir deshalb keine Notwendigkeit. Eine gesetzliche Regelung könnte ungewollt sogar zu einer Aufwertung der anonymen Kindesabgabe führen, da sie als deren rechtsstaatliche Billigung verstanden werden kann, die sie in den Rang einer legitimen Alternative zur Annahme des Kindes durch seine leiblichen Eltern erhebt. Die Behörden sollten eine Schließung der betreffenden Einrichtungen nur dann anordnen, wenn ein konkreter Verdacht auf Kinderhandel oder anderweitigen Missbrauch besteht.

Anton Losinger, Eckhard Nagel, Peter Radtke, Eberhard Schockenhoff, Erwin Teufel, Kristiane Weber-Hassemer

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