Austausch mit kirchlichen Schulleitern

Zuversicht verbreiten

REGENSBURG (pdr/md) – Im Westmünster in Regensburg hat Bischof Rudolf Voderholzer am Schulleitertreffen der kirchlichen Schulen der Schulstiftung des Bistums Regensburg teilgenommen. In erster Linie war Bischof Voderholzer zu den Schulleitern gekommen, um von der Situation der Lehrer, Lehrerinnen sowie Schüler und Schülerinnen in Zeiten von Corona zu hören.

So war er bei diesem Erfahrungsaustausch ein Zuhörender und, wenn überhaupt das Wort ergreifend, ein Nachfragender. Domdekan Johann Neumüller, Direktor der Schulstiftung, moderierte das Gespräch. Alle Schulleiterinnen und Schulleiter bekamen für ihre Schulen als Ausdruck der Verbundenheit ein künstlerisches Modell des Regensburger Doms überreicht. 

Wichtiges Thema des Schulleitertreffens war die Organisation eines einigermaßen „normalen“ Schulwesens, soweit dies unter den gegebenen Umständen überhaupt möglich ist. Ein Teilnehmer sagte mit Blick auf die Schule, für die er Verantwortung trägt: „Die Leichtigkeit ist nach den Mo­naten von Corona raus.“ Insbesondere die Quarantäneregelungen führen demnach zu hohen Belastungen. 

Beraten wurde nicht zuletzt, wie ein gesellschaftlicher Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft derzeit möglich ist. Der Bischof sprach von einer „echten Erziehungsaufgabe, dass wir nicht zu einem Volk von Stubenhockern, Eigenbrötlern und vorrangig Medienkonsumenten werden“. Bischof Voderholzer im O-Ton: „Wir müssen uns überlegen, wie wir als Kirche in diesem Punkt mit gutem Beispiel vorangehen.“

Dabei sei jeder klagende Unterton zu vermeiden, denn: „Keinem geht es besser.“ Man müsse vielmehr Mut machen und Zuversicht verbreiten, mit den Fragestellungen umgehen lernen und somit „gut durchkommen“.

„Im Gegensatz zu anderen Diözesen halten wir an allen Schulen fest“, sagte der Bischof. Er bemängelte, dass es noch mehrere Aspekte gibt, bei denen kirchliche Schulen im Verhältnis zu anderen Schulen nicht gleichbehandelt werden. 

Der Bischof nannte zeitlich begrenzte Veränderungen beim Religionsunterricht zulässig, wenn sie dem Ziel dienen, die Menschen in gesundheitlicher Hinsicht zu schützen. An der Sinnhaftigkeit des konfessionell veranstalteten Religionsunterrichts ließ er dabei keinen Zweifel: „Wir kehren zum Regelunterricht zurück, wenn es die Lage erlaubt.“

18.11.2020 - Bistum Regensburg