Debatte um Suizid-Beihilfe

Am ehesten christlich geprägt

Knapp zwei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen, das heißt auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe gekippt hat. Nachdem die Bundespolitik anschließend vor allem mit der Bewältigung der Corona-Pandemie beschäftigt war, nimmt nun die Debatte um die Sterbehilfe wieder an Fahrt auf. 

Fünf Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen, FDP und den Linken haben einen parteiübergreifenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. Die Gruppe rund um den Christdemokraten Ansgar Heveling sowie Lars Castellucci, den religionspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, will damit vor allem das umstrittene Treiben der sogenannten Sterbe­hilfevereine eindämmen. 

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll „die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ erneut unter Strafe gestellt und nur in Ausnahmefällen zugelassen werden – nämlich dann, wenn die Entscheidung freiwillig, ernsthaft und von dauerhafter Natur ist. Um das sicherzustellen, sollen Psychiater und Psychotherapeuten Sterbewillige zwei Mal im Abstand von drei Monaten untersuchen. Dazwischen ist eine Beratung vorgesehen, in die neben Ärzten auch Schuldner- und Suchtberater eingebunden werden könnten. 

Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther sagt, die meisten
Suizidgedanken seien volatil, also weniger Ausdruck eines Wunsches zu sterben, als vielmehr die Sehnsucht nach einer Auszeit aus einer als unerträglich empfunden Lebenssituation. Ausdrücklich flankiert werden soll das Gesetz daher durch neue Maßnahmen der Suizidprävention sowie den Ausbau der Palliativmedizin für unheilbar Kranke. 

Liberalere Entwürfe

Einzelne Abgeordnete, unter ihnen Karl Lauterbach (SPD) und die Grüne Renate Künast, hatten bereits in der vergangenen Legislaturperiode zwei Gesetzesinitiativen zur Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgestellt. Sie wurden im Bundestag bisher nicht beraten. Zudem sind diese Entwürfe, wonach Ärzte ihren Patienten tödliche Medikamente verschreiben dürfen, liberaler und sehen keine Strafen für zweifelhafte Sterbehelfer vor. 

Der neue Antrag ist strenger und gilt als Variante, die noch am stärksten vom christlichen Menschenbild geprägt ist. Durch die parteiübergreifende Initiative habe er gute Chancen auf eine parlamentarische Mehrheit, meint Castellucci. Wann genau der Bundestag über die Suizidbeihilfe entscheidet, steht allerdings noch nicht fest. 

Hintergrund der neuen Sterbehilfe-Debatte ist ein Urteil des Verfassungsgerichts vom Februar 2020. Darin hatte Karlsruhe das 2015 vom Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt. Mehr noch: Die Richter gestanden allen – also auch gesunden und jungen – Menschen das Recht zu, bei ihrer Selbsttötung die Hilfe Dritter, etwa von Ärzten, in Anspruch zu nehmen. Sie ließen allerdings durchblicken, dass sie neue Regeln für sinnvoll halten, um sicherzustellen, dass die Entscheidung aus freien Stücken erfolgt und nicht etwa Folge eines Drucks von außen ist.

Da seit dem Richterspruch eine Gesetzeslücke besteht, entwickelte sich in Deutschland rasch „eine gefährliche Schieflage“, sagt Castellucci. Sterbehelfer bieten ihre Dienste seither zum Leidwesen der Kirche, die die Suizidbeihilfe grundsätzlich ablehnt, verstärkt auch in Alten- und Pflegeheimen an. Dem wollen die Abgeordneten nun einen Riegel vorschieben. Vereinen, die laut Benjamin Strasser (FDP) „ein wirtschaftliches Interesse an Selbsttötungen“ haben, soll verboten werden, ihre Dienste öffentlich zu bewerben. Hier sei es Aufgabe des Gesetzgebers, alle vulnerablen Gruppen wie behinderte, alte oder psychisch kranke Menschen besonders zu schützen, hebt der FDP-Politiker hervor. 

Schutz für Jugendliche

Anders als etwa in Belgien oder den Niederlanden sollen in Deutschland Kinder und Jugendliche kein Recht auf die Inanspruchnahme Dritter bei einer Selbsttötung erhalten. Linken-Politikerin Kathrin Vogler betont, wie wichtig Schutzkonzepte gerade für Heranwachsende seien: So zeigten Untersuchungen, dass jugendliche Suizidenten zu 90 Prozent gar nicht sterben, sondern nur belastenden Situationen wie Mobbing oder familiären Krisen entrinnen wollten. Für sie müssten die psychotherapeutischen Angebote rasch ausgebaut werden.

Die katholische Kirche wollte sich zunächst nicht offiziell zu den Gesetzentwürfen äußern. Allerdings beschäftigen sich das Katholische Büro in Berlin, die Bischofskonferenz sowie der Deutsche Caritasverband längst intensiv mit den Folgen des Verfassungsgerichtsurteils. Dem Vernehmen nach möchte die Kirche im Frühjahr ein Papier dazu vorlegen, wie man lebensmüde Menschen künftig besser schützen und versorgen kann.

Andreas Kaiser

03.02.2022 - Deutschland , Politik , Suizid