"Wichtiger Schritt" nach Reformationsgedenkjahr

Bischof Feige: Kommunionbeschluss ist Glücks-Moment für Ökumene

Ökumene-Bischof Gerhard Feige lobt den aktuellen Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zum Kommunionempfang von konfessionsverschiedenen Ehepartnern als „glücklichen Moment für die Ökumene“. Er sei „nach dem Reformationsgedenkjahr ein eminent wichtiger Schritt und ein erfreuliches Zeichen dafür, dass wir in der Ökumene weiterkommen“, sagte der Vorsitzende der Ökumene-Kommission der Bischofskonferenz am Wochenende in Bückeburg.

Darüber hinaus, so Feige, sei der Schritt auch ein Signal an konfessionsverschiedene Eheleute, „dass wir ernst nehmen, wenn sie darunter leiden, ihr ganzes Leben zu teilen, aber am Tisch des Herrn getrennt zu sein“. In dieser Situation könne „der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Eucharistie so stark sein, dass es nicht zu verantworten ist, dem nicht zu entsprechen“. Hier sei es im Einzelfall „theologisch und pastoral gut begründet, dass der evangelische Partner die Eucharistie empfängt“.

Die neue Handreichung gebe Seelsorgern eine Hilfestellung für die Begleitung der Eheleute bei der persönlichen Gewissensentscheidung, ergänzte der Magdeburger Bischof. Zugleich dankte er allen, die auf katholischer und evangelischer Seite den Beschluss vorbereitet und unterstützt hatten.

Namentlich nannte Feige auf evangelischer Seite den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und den Catholica-Beauftragten der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) Landesbischof Karl-Hinrich Manzke. Feige sprach bei einem Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Manzke.

Die katholischen Bischöfe hatten bei ihrer Vollversammlung in dieser Woche in Ingolstadt beschlossen, konfessionsverschiedenen Ehepartnern im Einzelfall eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie ermöglichen zu wollen.

Hintergrund ist der hohe Anteil konfessionsverschiedener Ehen in Deutschland. Sie stellten die Seelsorger vor eine „dringende pastorale Aufgabe“. Grundlage für die Neuerung soll ein Dokument sein, das die Ökumene-Kommission und die Glaubenskommission erarbeitet haben. Es sei „nach intensiven Debatten von einer sehr großen Mehrheit der Bischöfe“ angenommen worden und befinde sich in der Endabstimmung vor einer Veröffentlichung.

Es handele sich um eine Orientierungshilfe für die Seelsorge, so die Bischöfe. Unabdingbar sei es, dass die Seelsorger vor der Zulassung der nichtkatholischen Ehepartner mit den Betroffenen über deren Glauben sprächen und sicherstellten, dass beide die katholische Eucharistielehre teilten.

KNA

26.02.2018 - Bischöfe , Ökumene