Kirchenrechtliches Gesetz erlassen

Bistum Trier schafft Basis für Reform der Pfarreien

Das Bistum Trier hat die rechtlichen Grundlagen für die Reform der Pfarreien geschaffen. Mit dem am Dienstag erlassenen kirchenrechtlichen Gesetz sollen die Ergebnisse der Diözesansynode umgesetzt und die Basis für die Neugliederung der Pfarreien gelegt werden, erklärte der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Die 887 kleinen Pfarreien im Bistum, die bereits 172 Gemeinschaften bilden, werden künftig zu 35 Großpfarreien zusammengelegt. In einem ersten Schritt starten zum 1. Januar 2020 zunächst 15 Großpfarreien. Die anderen 20 „Pfarreien der Zukunft“ sollen ein Jahr später, zum 1. Januar 2021, errichtet werden.

Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg erklärte: „Wir spüren vielerorts den Wunsch, jetzt alle Energie und Kraft in die Seelsorge und die Entwicklung hin zu einer missionarischen und diakonischen Kirche zu investieren.“ Für die zweite Phase habe sich eine klare Mehrheit der befragten Steuerungsgruppen in den Pfarreien für den früheren Start im Januar 2021 ausgesprochen. Im Gespräch sei auch ein Start erst im Januar 2022 gewesen.

Die Kulturministerien von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben dem „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-3016“ laut Bistum zugestimmt. Die Initiative „Kirchengemeinde vor Ort“ hatte wiederholt gegen die Zusammenlegung der Pfarreien protestiert. Sie veröffentlichte Anfang Oktober eine Befragung von 500 Katholiken im Bistum, wonach sich 61 Prozent dafür aussprachen, als Kompromiss vorerst bei der aktuellen Struktur von 172 Pfarreiengemeinschaften bleiben zu wollen.

KNA

16.10.2019 - Bischöfe , Bistum , Seelsorge