Nach Veto aus dem Vatikan

Bistum Trier stoppt Wahlen für Gremien der Großpfarreien

Das Bistum Trier setzt die geplanten Wahlen für die Gremien der neuen Großpfarreien aus. Die für das Wochenende angesetzten Wahlen für den neuartigen „Rat der Pfarrei“ finden nicht statt, wie Bischof Stephan Ackermann am Freitag verfügte. Die Durchführung verstoße gegen die von Vatikan am Donnerstagabend bestimmte Aussetzung der Reform der Pfarreien.

Am Wochenende hätte in den geplanten Großpfarreien Neuwied, Völklingen, Sankt Wendel und Idar-Oberstein der „Rat der Pfarrei“ gewählt werden sollen. Das neue Gremium soll strategische Entscheidungen treffen und für Vermögen und Pastorales zuständig sein.

Der Vatikan hatte die geplante Pfarreien-Zusammenlegung im Bistum Trier am Donnerstag vorerst gestoppt. Die Römische Kleruskongregation entschied, den Vollzug des „Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016“ auszusetzen. Sie erklärte in ihrem Bescheid, dass „die geplante Reform erhebliche Konsequenzen für das kirchliche Leben“ haben werde und mahnte an, dass „das Heil der Seelen keinen Schaden leiden“ solle. Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte soll durch diesen Schritt Zeit bekommen, das Gesetz sorgfältig zu prüfen.

Geplant war, dass zum 1. Januar die ersten 15 neuen Großpfarreien im Bistum starten. Ob die Zusammenlegung nach der Prüfung genehmigt oder verboten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Anlass für die Prüfung war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft aus dem Bistum bei der Kleruskongregation. Zudem waren in Rom Beschwerden von katholischen Laien aus dem Bistum eingegangen. Sie forderten eine Prüfung, ob das Gesetz mit dem universalen Kirchenrecht übereinstimmt. Diese Bedenken hatte der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte als „legitim“ anerkannt. Ackermann kündigte an, nun bei der Kleruskongregation zu der Beschwerde der Priestergemeinschaft Unio Apostolica Stellung zu nehmen.

Die in Trier im Anschluss an eine Bistumssynode geplante Reform zielt auf neue Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte von Seelsorge und religiösem Leben. Ackermann hatte im Oktober ein Gesetz erlassen, das die Basis für die Neugliederung der Pfarreien legt. Die Reform sieht vor, die bisher 887 kleinen Pfarreien im Bistum, die bereits 172 Gemeinschaften bilden, künftig zu 35 Großpfarreien zusammenzulegen.

KNA

22.11.2019 - Bistum , Kirchliche Gremien , Vatikan