Nur bei Risikoschwangerschaft

Bluttest auf Downsyndrom soll Kassenleistung werden

Die gesetzlichen Krankenkassen werden künftig voraussichtlich die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Downsyndrom übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf habe sich das zuständige Entscheidungsgremium im Grundsatz geeinigt, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern will demnach vorschlagen, dass die gesetzlichen Kassen den Test bezahlen sollen - allerdings nur dann, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gebe. Noch umstritten seien Details.

So fordern die Patientenvertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt werde. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben.

Am kommenden Freitag will der Gemeinsame Bundesausschuss laut Magazin ein offizielles Stellungnahmeverfahren zu seinem Beschlussentwurf einleiten. Die abschließende Entscheidung wird voraussichtlich im Spätsommer fallen.

Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich ist. Im Blut der Mutter suchen Laborexperten dabei nach Erbmaterial des ungeborenen Kindes. Die Untersuchung gilt als risikolos. Unter Politikern und Ethikexperten ist der Test umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden. Auch der Bundestag will bald über ähnliche Gentests und ihre Folgen debattieren.

Das Konstanzer Unternehmen LifeCodexx, das das erste Produkt dieser Art unter dem Namen PraenaTest in Europa auf den Markt brachte, hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 150.000 dieser Tests verkauft, davon allein die Hälfte in Deutschland.

KNA

18.03.2019 - Deutschland , Ethik , Gesundheit