Patientenschützer Brysch:

Gesetz zur Teil-Impfpflicht beruht auf Fehleinschätzung

Nach Ansicht von Patientenschützer Eugen Brysch beruht das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auf einer Fehleinschätzung. "Offenkundig wurde ein Gesetz beschlossen, das weder Virusmutationen, Wirkveränderungen der Vakzine noch arbeitsrechtliche und administrative Folgen berücksichtigt", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag)."Deshalb ist davon auszugehen, dass sich die Länder bis zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 31. Dezember durchwurschteln werden."

Brysch ergänzte, der Bundestag werde sein auf Fehleinschätzungen beruhendes Gesetz kaum zurücknehmen. "Natürlich hat das verheerende Auswirkungen für die Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Kranken." Denn jeder jetzt gehende Mitarbeiter komme nicht wieder zurück. "Auch wird die Impfkampagne leiden, die nach einem Update des Impfstoffes im Herbst starten müsste", sagte Brysch.

KNA

28.04.2022 - Corona , Impfung , Pflege