Gesetzentwurf

Bundesjustizministerium plant besseren Opferschutz vor Gaffern

Wenn Gaffer mit Videos und Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen tödlich verunglückte Opfer bloßstellen, sollen sie nach Vorstellung der Bundesregierung künftig bestraft werden. Wie eine Sprecherin am Freitag in Berlin erläuterte, will das Bundesjustizministerium dazu "zeitnah" einen Gesetzentwurf zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vorlegen. Dies ist auch im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Der Bundesrat hatte zuvor in einer Entschließung vom Bundestag eine entsprechende Vorlage verlangt, um die Strafbarkeitslücken des Strafgesetzbuchs bei der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen zu schließen. Schaulustige, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, können bereits wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Aufnahmen Verstorbener ist aber weiterhin straffrei.

Die Länderkammer hatte bereits Anfang 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der aber bislang noch nicht behandelt wurde. Der Bundesrat reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung derartiger Aufnahmen in sozialen Netzwerken oder anderen Medien. Solches Verhalten verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte der Opfer und sei für Angehörige unzumutbar, heißt es zur Begründung. Nach der vom Bundesrat vorgelegten Ausweitung von Paragraf 201a Strafgesetzbuch könnten unbefugte Aufnahmen von Toten und deren Verbreitung mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch der Versuch soll demnach strafbar sein.

KNA

17.05.2019 - Deutschland , Gesundheit , Politik