Den Beruf attraktiver machen

Bundestag beschließt Gesetz für höhere Löhne in der Pflege

Der Bundestag hat die Weichen für höhere Pflegelöhne gestellt. Er beschloss am späten Donnerstagabend ein Gesetz, das zwei Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften vorsieht: einen allgemeinen Tarifvertrag oder höhere Mindestlöhne für die Branche. Ziel ist es unter anderem, den Pflegeberuf angesichts fehlender Fachkräfte attraktiver zu machen.

Die Koalition aus Union und SPD hält dabei die Tariflösung für den Königsweg. Alternativ stärkt sie aber auch die sogenannte Pflegekommission, die Empfehlungen zu Lohnuntergrenzen und Mindestarbeitsbedingungen ausspricht. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden und soll bis Ende des Jahres in Kraft treten.

Kritiker werfen der Regierung insbesondere vor, kein Konzept dafür zu haben, wer die Kosten für höhere Löhne tragen soll. Sie befürchten, dass diese am Ende bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hängenbleiben. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat für das erste Halbjahr 2020 einen Vorschlag für eine Finanzreform der Pflegeversicherung angekündigt. Er verspricht einen „fairen Ausgleich“.

Vertreter von Zusammenschlüssen privater Pflegeanbieter lehnen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ab. Der Verband bpa der kleineren und mittleren Anbieter kündigte bereits an, dagegen klagen zu wollen. Auch die AfD lässt nach eigenen Angaben prüfen, ob das Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist.

Die Gewerkschaft Verdi will einen Tarifvertrag mit der im Sommer neu gegründeten Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche aushandeln. Anschließend könnte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ihn auf die ganze Branche erstrecken. Kein Anbieter dürfte seinen Pflegekräften dann weniger zahlen. Der Vereinigung gehören bislang Mitglieder aus dem eher linken- und gewerkschaftsnahen Spektrum an.

Unterstützung für die Tariflösung kommt auch von den kirchlichen Arbeitgebern Caritas und Diakonie, die zusammen etwa jede dritte Pflegekraft in Deutschland beschäftigen. Die Kirchen sollen unter Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts in das gesamte Verfahren einbezogen werden.

Kritik am Kurs der Bundesregierung kam am Freitag von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Höhere Löhne in der Altenpflege sind wichtig und richtig. Doch allein die Pflegebedürftigen zahlen die fünf Milliarden Mehrausgaben“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Sie seien bereits am Limit.

Brysch verwies auf einen steigenden Eigenanteil der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei den Pflegekosten. Allein in den letzten knapp drei Jahren sei er um 25 Prozent gestiegen. „Das Vorgehen der Regierungskoalition ist unverantwortlich“, erklärte der Patientenschützer. Er forderte von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein schnelles Konzept zur Pflegefinanzierung.

KNA

25.10.2019 - Pflege , Politik , Recht & Gesetz