Caritas fordert:

Keinen Rechtfertigungsdruck durch Suizidbeihilfe erzeugen

Eine Regelung zur Suizidbeihilfe muss nach Auffassung des katholische Wohlfahrtsverbands Caritas vor allem verhindern, dass Angebote der Suizidassistenz Menschen unter Rechtfertigungsdruck setzen. "Weiter leben zu wollen, bedarf keiner Begründung - ganz unabhängig davon, wie alt oder krank man ist", mahnte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Ferner müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass keine Person, aber auch kein Träger von Einrichtungen und Diensten verpflichtet ist, an einem Suizid mitzuwirken.

Der Bundestag hat sich am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema befasst. Es liegen bislang drei interfraktionelle Gesetzesvorschläge vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen in Bezug auf das eigene Sterben gestärkt und den Gesetzgeber aufgefordert, tätig zu werden.

Wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie forderte die Caritas verbesserte Suizidprävention, gerade auch für ältere Menschen. So seien weitere Anstrengungen für einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und die Gewährleistung guter Betreuung durch qualifiziertes Personal in der stationären und ambulanten Altenhilfe nötig. "Suizidprävention muss allem anderen vorgehen", betonte die EKD-Ratsvorsitzende der Annette Kurschus. Die EKD und ihr Wohlfahrtsverband, das Diakonische Werk, warben für ein Suizidpräventionsgesetz aber auch für eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids.

Welskop-Deffaa beklagte, dass schon heute die Zahl der Suizide bei Menschen über 65 erschreckend hoch sei: "Suizid spiegelt eine Realität der Verzweiflung, Vereinsamung gerade bei Männern über 90, die in unserer Leistungsgesellschaft keine Wertschätzung erleben". Das dürfe nicht durch eine erleichterte Zugänglichkeit von Suizidhilfe "banalisiert und verschärft" werden. "Die Pandemie-Erfahrung hat gelehrt: Wir brauchen eine soziale Infrastruktur mit Räumen für das Leben, in denen sich Menschen bis zuletzt in sorgenden Händen gut aufgehoben fühlen."

Mit Blick auf eine konkrete Neuregelung forderte Lilie, die individuelle Lage und Verletzlichkeit der Menschen mit Suizidwunsch bei der Neuregelung besonders in den Blick zu nehmen und Beratungsangebote auch für Angehörige und Verwandte sowie für Mitarbeiter zu öffnen. "An dieser Stelle hat jeder der drei bisher im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids große Lücken", so Kurschus und Lilie. Darüber hinaus fänden sich nicht in allen Entwürfen hinreichende Fristen zur Sicherung der Beständigkeit eines Suizidentschlusses. Kurschus und Lilie sprachen sich für mindestens acht Wochen aus, sofern keine terminale Diagnose vorliege.

KNA

19.05.2022 - Patient , Sterbehilfe , Verbände