Wegen Vorbildfunktion

Deutsch-Pflicht für ausländische "Religionsbedienstete" geplant

Die Bundesregierung will eine Deutsch-Pflicht für ausländische "Religionsbedienstete" wie Imame einführen. Das bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. 

"Das Ziel, die Nutzung der deutschen Sprache durch ausländische Religionsbedienstete zu stärken, kann erfolgreich nur dadurch erreicht werden, dass diese bereits bei der Einreise über deutsche Sprachkenntnisse verfügen müssen, die ihnen von Beginn an die Kommunikation im gesellschaftlichen Umfeld ermöglichen", zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus dem Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Und weiter: "Aus religiösen Gründen Beschäftigte übernehmen in ihren Gemeinden oft eine prägende Rolle." Sie hätten "kraft Amtes eine Vorbild- und Beraterfunktion", die für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig sei.

Laut Verordnungsentwurf bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels bei ausländischen "Religionsbediensteten", die "über einfache Sprachkenntnisse verfügen", keiner Zustimmung. Dies soll bei besonderen Umständen und in Härtefällen auch bei fehlenden einfachen Sprachkenntnissen in Deutsch gelten. Der Nachweis muss dann jedoch "innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr nach Einreise" erbracht werden.

Über ausreichende Deutschkenntnisse verfüge, wer Sätze und häufig genannte Ausdrücke verstehen könne, "die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen" - etwa Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit und näherer Umgebung. Der Ministeriumssprecher ergänzte, für die Übergangszeit seien einfache Deutschkenntnisse ausreichend. Die geänderte Verordnung gelte für Religionsbedienstete aller Religionen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte dazu, Geistliche seien für viele Zuwanderer Bezugs- und Orientierungspunkt. Die Regelung könne einen wichtigen Beitrag für erfolgreiche Integration in Deutschland leisten. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Filiz Polat sieht die Reform kritisch. Die Änderung werde den Mangel an islamischen Geistlichen, der bislang nicht aus Deutschland gedeckt werden könne, verschärfen. Es bleibe weiterhin offen, wie und ob die Bundesregierung die muslimischen Gemeinden beim Aufbau einer Imamausbildung unterstützen werde. Laut einer in diesem Jahr veröffentlichten Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung predigen in den rund 2.000 Moscheen in Deutschland weiterhin zu fast 90 Prozent Imame aus dem Ausland.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im März mit Blick auf die Debatte um die Sprachkenntnisse von ausländischen Geistlichen vor zu großen Hürden gewarnt. Die Anforderungen dürften nicht dazu führen, dass die Einreise der Betroffenen faktisch unmöglich gemacht wird.

KNA

07.11.2019 - Deutschland , Gottesdienst , Islam