Päpstliches Geheimnis

Deutsche Katholiken begrüßen Abschaffung von Schweigepflicht

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, hat die Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten begrüßt. Die Instruktion von Papst Franziskus sei „der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche“, sagte der Trierer Bischof am Dienstag in Bonn. Die Entscheidung ermögliche eine größere Transparenz und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.

Ein von Papst Franziskus verfügtes Gesetz schaffte am Dienstag die bisher geltende strengste Verschwiegenheitspflicht bei kirchlichen Strafrechtsverfahren wegen Sexualdelikten ab. Damit können unter anderem Opfer nicht zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Auch wird die Zusammenarbeit zwischen der kirchlichen und der weltlichen Justiz erleichtert. Das Beichtgeheimnis bleibt weiterhin streng geschützt.

Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte den Schritt des Papstes. Präsident Thomas Sternberg erklärte auf Anfrage, es handle sich um „einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz in kirchlichen Verfahren und in der Zusammenarbeit mit staatlicher Rechtsprechung“.

„Für die Opfer von Missbrauch ist es von großer Bedeutung, nun auch Informationen über die kirchlichen Strafen erhalten zu können“, betonte Sternberg. „Die Kirche beweist damit ihren Willen, konsequent den Weg der Aufklärung, der Opferorientierung und der Prävention fortzusetzen.“

Die Erfurter Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens sprach von einem großen Schritt für die Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche. Die Rechte der Opfer von Missbrauch und auch die Rechte der Zeugen würden gestärkt, sagte die Professorin, die auch Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission ist. Der Papst zeige, dass er es ernst meine.

Die Päpstliche Kinderschutzkommission habe sich sehr für einen solchen Schritt eingesetzt, betonte Wijlens. Sie sprach von einem Balanceakt zwischen Opferschutz und Aufklärung. Viele Opfer hätten Angst, bei Bekanntwerden von Missbrauch zum zweiten Mal traumatisiert zu werden. Die Neuregelung garantiere ihnen Vertraulichkeit. Zugleich erteile sie jeder Vertuschung eine Absage.

Wijlens verwies darauf, dass der lateinische Begriff „sub secreto pontificio“ oft mit „päpstlichem Geheimnis“ übersetzt worden sei. Es gehe aber um „Vertraulichkeit“ und nicht um Geheimniskrämerei, betonte sie.

Von einem symbolträchtigen Akt sprach der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke. Damit sei aus der „hermetischen Mauer“ der päpstlichen Geheimhaltung ein Stein herausgebrochen worden. Künftig könnten staatliche Anzeigenpflichten bei Missbrauch eingehalten werden, ohne mit dem Kirchenrecht in Konflikt zu kommen. Auch könne der Vatikan bei Rechtshilfeersuchen anderer Staaten nicht mehr einfach auf das „Päpstliche Geheimnis“ verweisen.

Skeptisch zeigte sich der Theologe mit Blick auf die Praxis. Ob damit wirklich mehr Transparenz erreicht werde, werde sich erst bei der konkreten Umsetzung zeigen.

KNA

18.12.2019 - Bischöfe , Missbrauch , Papst