Kündigung nach Wiederheirat

Europäischer Gerichtshof schränkt kirchliches Arbeitsrecht ein

Der Europäische Gerichtshof hat das kirchliche Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt eingeschränkt. Die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen Wiederheirat nach einer Scheidung könne eine "verbotene Diskriminierung" darstellen, so die Richter in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Die Anforderung, dass ein katholischer Chefarzt den "heiligen und unauflöslichen Charakter" der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche beachte, erscheine nicht als "wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung", heißt es im Urteilstext. Die abschließende Entscheidung obliegt nun dem Bundesarbeitsgericht. 

Vor dem Urteil hatte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, die Kirche aufgerufen, ihre arbeitsrechtlichen Sonderregeln besser zu begründen und zu vermitteln. Statt nur auf die persönliche Lebensführung der Mitarbeiter und dabei etwa auf die "leidige Frage" nach Scheidung und Wiederheirat zu achten, sollten christliche Krankenhäuser genauer erklären, was das spezifisch Christliche der Arbeit ausmache und was daher von den Mitarbeitern erwartet werde, sagte Sternberg.

Der EuGH hatte in dem Urteil betont, dass eine Kirche grundsätzlich an ihre leitenden Angestellten - je nach deren Konfession oder Konfessionslosigkeit - "unterschiedliche Anforderungen" stellen dürfe. Nationale Gerichte müssten jedoch überprüfen können, ob die Religion mit Blick auf die Tätigkeit eine wesentliche Anforderung sei. Dies müsse nun das Bundesarbeitsgericht untersuchen.

Die EuGH-Richter wiesen darauf hin, dass sie keinen Zusammenhang zwischen der Zustimmung zum Eheverständnis der katholischen Kirche und den Tätigkeiten des Chefarztes sähen. "Erhärtet" werde diese Annahme, da ähnliche Stellen im Krankenhaus nicht-katholischen Angestellten anvertraut worden seien.

Geklagt hatte ein katholischer Arzt, der 2009 von einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf gekündigt wurde, weil er nach der Scheidung wieder standesamtlich geheiratet hatte. 

KNA

11.09.2018 - Diskriminierung , Hintergrund