Exekution mit Giftspritze

Fresenius kann US-Hinrichtung nicht stoppen

Klage abgewiesen: Das deutsche Pharmaunternehmen Fresenius Kabi kann eine geplante Hinrichtung im US-Bundesstaat Nebraska nicht stoppen. Ein Gericht wies die Klage auf Nichtverwendung von zwei mutmaßlichen Fresenius-Präparaten bei der Exekution per Giftspritze ab. Die Klage sei spekulativ, da die zuständigen Behörden die Namen der Hersteller nicht mitgeteilt hätten. Der Konzern hatte argumentiert, die Verwendung könnte den Ruf des Unternehmens schädigen.

In Nebraska soll am Dienstag ein 1974 wegen Mordes verurteilter Mann mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Über die Zusammensetzung und Herkunft der insgesamt vier Präparate äußern sich die Behörden des Bundesstaates nicht. Fresenius Kabi verkauft nach eigenen Angaben grundsätzlich keine Produkte zur Nutzung für Hinrichtungen; es argwöhnt, Nebraska könnte sich die Mittel illegal verschafft haben.

Das Gericht verwies auch auf das nahende Ablaufdatum von zweien der vier Mittel. Für ihre Verwendung gebe es keine „realistischen Alternativen“. Die Hinrichtung wäre in Nebraska die erste seit 1997. US-Behörden haben zunehmend Mühe, Mittel für Giftspritzen zu bekommen. Immer mehr Hersteller von Pharmapräparaten lehnen den Verkauf für Hinrichtungen ab.

KNA

13.08.2018 - Ethik