UN-Ausschuss soll entscheiden

Gericht ordnet Wiederaufnahme der Behandlung von Komapatient an

Ein Gericht hat laut französischer Medien die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Komapatient Vincent Lambert angeordnet. Die Eltern des 42-Jährigen hatten demnach die Berufung eingelegt. Nun soll den Berichten zufolge eine Antwort des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgewartet werden.

Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Ein französisches Ärzteteam hatte entschieden, die künstliche Ernährung von Lambert zu beenden. Während seine Frau den Schritt befürwortet, wollten seine katholischen Eltern dies verhindern und haben dazu auch internationale Instanzen angerufen.

Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron hatte vor dem Berufungsbeschluss Respekt vor der Privatsphäre und dem Leid der Familienangehörigen von Lambert gefordert. „Wie Sie alle bin ich tief berührt von der Situation von Vincent Lambert“, erklärte Macron am Montag auf Facebook. Als Bürger habe er 2008 den Unfall Lamberts verfolgt. Als Präsident sei es nicht seine Aufgabe, die Entscheidung der Ärzte auszusetzen. Er sehe es aber als seine Aufgabe, die Emotionen der Menschen zu hören und darauf zu antworten.

Der Erzbischof von Paris, Michel Aupetit, hatte den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen scharf kritisiert. Die Gesellschaft stehe vor der Wahl, ob sie Menschen als „funktionierende Roboter“ sehe oder ob sie den Wert der menschlichen Beziehungen an der Liebe zueinander festmache. „Einmal mehr haben wir die entscheidende Wahl: die Zivilisation des Abfalls oder die Zivilisation der Liebe“, schrieb Aupetit in einer am Montagabend veröffentlichten Erklärung.

Papst Franziskus äußerte sich am Montag mit einem Tweet indirekt zum Fall Lambert. „Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende“, erklärte das Kirchenoberhaupt am Montagmittag. Man dürfe „der Wegwerfkultur keinen Raum“ geben.

KNA