Notwendiges Quorum erreicht

Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe nimmt erste Hürde

Ein überfraktioneller Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Das Büro der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), die zu den Initiatoren gehört, bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Berliner "Tagesspiegel". Demnach erreichte der Entwurf mit den Unterschriften von inzwischen 38 Unterstützern das notwendige Quorum von fünf Prozent der Abgeordenten, um in den Bundestag eingebracht zu werden. Zu den Unterstützern gehören Abgeordnete von FDP, SPD und Linken, darunter der sozialdemokratische Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und Petra Sitte (Die Linke).

Der Gesetzentwurf soll das Recht auf einen "selbstbestimmten Tod" absichern und klarstellen, "dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist". Er möchte Sterbewilligen, die diesen Wunsch frei und eigenverantwortlich geäußert haben, und Personen, die ihnen dabei helfen wollen, einen Rechtsrahmen für ihr Handeln bieten. Dazu sollen sie Beratungsmöglichkeiten erhalten und den Zugang zu tödlichen Wirkstoffen. Einen ähnlichen Gesetzesvorschlag haben auch Renate Künast und Katja Keul von den Grünen vorgestellt. Er setzt beim "kontrollierten Zugang zu Betäubungsmitteln" für Sterbewillige an.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, erklärten die Richter. Sie forderten die Politik auf, einen Rahmen für Suizidbeihilfe festzulegen und Konzepte gegen Missbrauch zu erarbeiten.

KNA