Beurlaubung aufgehoben

Hennes verzichtet auf Stadtdechant-Amt

Der beurlaubte katholische Priester Ulrich Hennes (57) hat auf seine Ämter als Düsseldorfer Stadtdechant und Pfarrer an Sankt Lambertus verzichtet. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe nach einem Vier-Augen-Gespräch den Verzicht angenommen, teilten das Erzbistum Köln und Hennes am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit. Damit sei das vom Erzbischof angestrengte Amtsenthebungsverfahren gegen Hennes beendet.

Woelki habe den Verzicht als Zeichen der Bereitschaft von Hennes angenommen, den Weg für einen guten Neuanfang in Düsseldorf freizumachen. Mit Blick darauf habe der Erzbischof die Beurlaubung von Hennes und das damit verbundene Verbot des öffentlichen priesterlichen Wirkens aufgehoben. Über dessen künftigen Einsatz als Priester werde er später entscheiden.

Das Erzbistum wirft dem Geistlichen vor, 2001 in einem Seelsorgegespräch an einem damals 20 Jahre alten Ratsuchenden sexuelle Handlungen vorgenommen und damit „ein schweres Vergehen“ begangen zu haben. Hennes bestreitet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei und wollte zunächst das Amtsenthebungsverfahren und die Entpflichtung als Stadtdechant kirchenrechtlich anfechten. Auf Antrag des Erzbistums verbot das Landgericht Köln Hennes aber vorige Woche die Behauptung, Grund für seine fortdauernde Beurlaubung sei „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“.

Der Belastungszeuge hatte sich laut Erzbistum erst im Frühjahr nach Medienberichten über andere Vorwürfe gegen Hennes gemeldet. Er habe seine Aussage „sehr glaubwürdig“ untermauert. Wie er hätten auch fünf von ihm benannte Personen, denen er damals zeitnah von dem Vorfall berichtet habe, eidesstattliche Versicherungen abgegeben.

Der Erzbischof hatte Hennes wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung im März beurlaubt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese stellte im Juni ihre Ermittlungen mangels Tatverdachts ein. Im Fall des 20-Jährigen schloss sie nach Angaben des Erzbistums eine Straftat aus, weil der Mann bereits volljährig gewesen sei und verneint habe, dass sexuelle Handlungen gegen seinen ausdrücklichen Willen stattgefunden hätten. Gleichwohl spricht die Erzdiözese von einer „für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester“.

Nach Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hatte die Erzdiözese eine kirchenrechtliche Untersuchung gestartet. Zwar liege im Fall Hennes auch kirchenrechtlich keine Straftat vor, erklärte Generalvikar Markus Hofmann. Er sprach aber von einem „schweren Vergehen“ des Geistlichen.

KNA

26.09.2019 - Bischöfe , Bistum , Missbrauch