70 Jahre Grundgesetz

Kardinal Marx: "Christliches Menschenbild spürbar"

Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes am heutigen Donnerstag hat Kardinal Reinhard Marx dessen religiöse Grundlegung hervorgehoben. Schon die Präambel sei „außerordentlich christlich geprägt“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Mittwochabend in einem Vortrag in Erfurt. Noch mehr als in der Anrufung Gottes sei dies in Artikel eins von der unantastbaren Würde jedes Menschen der Fall. „Da ist das christliche Menschenbild spürbar“, betonte der Erzbischof von München und Freising. Die vom Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürde nehme Bezug auf die biblische Schöpfungsgeschichte.

Infolge dessen sei auch der Auftrag an den Staat zur Förderung einer solidarischen Gesellschaft „stark von der christlichen Botschaft geprägt“, sagte Marx. Er rief die Christen auf, sich auch für den Erhalt einer offenen und toleranten Gesellschaft zu engagieren. Es gebe sie erst seit wenigen Jahrzehnten und die Frage, ob sie auf Dauer Bestand habe, sei offen. Der Staat könne die Voraussetzungen einer freien Gesellschaft nicht garantieren, erklärte der Kardinal unter Berufung auf eine viel zitierte Aussage des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde. Eine solche Gesellschaft könne es nur geben, wenn sich die Bürger freiwillig dafür einsetzten.

Marx sprach zum Abschluss der von Erfurts Bistumsakademie und Katholisch-Theologischer Fakultät organisierten „Erfurter Kreuzganggespräche“. Die dreiteilige Reihe stand dieses Jahr unter dem Thema „Nun sag, wie hast du's mit der Religion?“. Marx äußerte sich zur Frage: „Was können die Kirchen dem Staat anbieten?“

KNA