Keine normale ärztliche Leistung

Katholikenkomitee stellt sich hinter Werbeverbot für Abtreibung

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Der Schwangerschaftsabbruch ist außer bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen rechtswidrig und nur unter klar gefassten Bedingungen in den ersten drei Monaten straffrei“ erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Dienstag in Bonn. „Es ist folgerichtig, dass in Paragraf 219a auch die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verboten wird, denn wenn etwas der Rechtsordnung widerspricht, kann es keine normale ärztliche Leistung sein.“

Sternberg stellte sich damit gegen das Ansinnen von SPD, Grünen und Linken, die den Paragrafen ganz streichen wollen. Politiker von FDP und Union signalisierten am Wochenende ihre Bereitschaft, über mögliche Änderungen des Paragrafen 219a zu sprechen, ohne diesen jedoch komplett abzuschaffen. Angestoßen wurde die Debatte durch eine Entscheidung des Amtsgerichts Gießen. Die Richter hatten eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von rund 6.000 Euro verurteilt. Die Ärztin kündigte an, in Berufung zu gehen.

Völlig unstrittig sei, „dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt ein Recht auf Information haben, die insbesondere durch die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gewährleistet wird“, betonte Sternberg. Die Beratungsstellen hätten die Aufgabe, der Frau zu helfen, eine Entscheidung unter Berücksichtigung auch der Rechte des ungeborenen Kindes zu treffen.

„Diese vor über zwanzig Jahren gefundene, mit dem Grundgesetz konforme sogenannte Beratungslösung hat eine über Jahrzehnte erbittert geführte Diskussion weitgehend befrieden können“, betonte der ZdK-Präsident. „Es wäre mit Blick auf den noch nicht verheilten gesellschaftlichen Konflikt fahrlässig, wenn nun, wie in einem Gesetzentwurf vorgesehen, Paragraf 219a gestrichen werden sollte.“

Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte unmittelbar nach dem Gießener Urteil, die Kirche setze sich für einen umfassenden Lebensschutz ein. Das Verbot der Werbung für Abtreibung sei daher „folgerichtig“.

KNA

06.12.2017 - Deutschland , Politik