Zum Welt-Down-Syndrom-Tag

Katholische Frauenverbände kritisieren Trisomie-Bluttests

Zum heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag haben sich die katholischen Frauenverbände gegen die Aufnahme von vorgeburtlichen Bluttests zur Erkennung von Trisomien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gewandt. Der sogenannte Nichtinvasive Pränataldiagnostik-Test (NIPT) als Regelleistung der Schwangerschaftsvorsorge leiste einer Selektion von Kindern mit genetische Auffälligkeiten Vorschub, erklärten KDFB, kfd und SkF. Dies widerspreche der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert habe.

„Alarmierender noch als die Frage nach der Kassenzulassung ist die schrittweise Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas, das jede Behinderung zu einem Makel erklärt und Menschen mit Behinderungen und deren Eltern ausgegrenzt“, sagte kfd-Bundesvorsitzende Mechthild Heil. Jeder Mensch habe das Recht auf „gesundheitliche Unvollkommenheit“.

KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth erklärte: „Wir stehen für das Recht jedes Lebens ein. Schwangere Frauen und ihre Partner brauchen qualitätsgesicherte, unabhängige und leicht verständliche Informationen, um selbstbestimmt über die Inanspruchnahme von Untersuchungen und Maßnahmen zu entscheiden. Auch brauchen wir für Eltern von Kindern mit Behinderungen noch viel mehr kontinuierliche, begleitende Unterstützungsangebote.“

Die SkF-Bundesvorsitzende Anke Klaus ergänzte: „Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Druck auf werdende Eltern wächst, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten zu verhindern. Die Anforderung des Gendiagnostikgesetzes an eine umfassende psychosoziale Beratung vor und nach jeder pränataldiagnostischen Untersuchung muss besser umgesetzt werden.“

Der Welt-Down-Syndrom-Tag wurde erstmals 2006 am 21. März begangen. Der 21. Tag im dritten Monat wurde ausgewählt mit Blick auf die Entstehung des Downsyndroms: Bei den Betroffenen ist das Chromosom 21 dreifach vorhanden und nicht wie üblich doppelt. Die Veranlagung führt zu unterschiedlich stark ausgeprägten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Viele Betroffene können ein weitgehend selbstständiges Leben führen.

KNA

21.03.2019 - Deutschland , Frauen , Lebensschutz