"Abwägungsresistentes Recht auf Leben"

Kritisches Echo auf Ethikratsexpertise zu Keimbahneingriffen

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zu Möglichkeiten, in das Genom menschlicher Embryonen oder in Keimzellen einzugreifen, ist auf geteiltes Echo gestoßen. Allgemeine Zustimmung fand am Donnerstag die Forderung des Rats nach einem Moratorium für die klinische Anwendung sogenannter Keimbahneingriffe. Vertreter der Union begrüßten die Stellungnahme als „guten Ausgangspunkt“. Deutlich kritisch äußerten sich hingegen SPD, FDP und die katholische Kirche zu Teilen des Papiers.

Der Ethikrat hatte in seiner Expertise ein Anwendungsmoratorium für mögliche Eingriffe in die menschliche Keimbahn verlangt. Derartige Eingriffe in das Erbgut des Menschen seien derzeit wegen ihrer unabsehbaren Risiken ethisch unverantwortlich, hießt es in der in Berlin vorgestellten Stellungnahme. Das Gremium hielt aber in seiner Mehrheit die menschliche Keimbahn nicht grundsätzlich für „unantastbar“.

Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte demgegenüber, die katholische Kirche habe „erhebliche Vorbehalte gegen die Annahme, dass die menschliche Keimbahn nicht kategorisch unantastbar ist“. Das gelte auch gegenüber der Vorstellung, dass „keine weiteren prinzipiellen Gründe gegen die Weiterverfolgung der Entwicklung von Keimbahneingriffen am Menschen sprechen“. Die Kirche vertrete demgegenüber die Auffassung, „dass die Keimbahn grundlegende Aspekte der menschlichen Existenz bestimmt, die von derartigen Eingriffen berührt würden“.

Ausdrücklich wandte sich Kopp auch gegen einen Rückgriff auf menschliche Embryonen zu Forschungszwecken: „Aus Sicht der Kirche geht die unverlierbare, unhintergehbare Würde des Menschen vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle mit einem abwägungsresistenten Recht auf Leben einher“.

Der zuständige Berichterstatter der SPD, Rene Röspel, nannte es „erstaunlich“, dass der Ethikrat „Eingriffe in die menschliche Keimbahn unter bestimmten Bedingungen für zulässig hält und maßgeblich die technische Machbarkeit als zu erfüllende Voraussetzung sieht“. Zugleich lasse der Rat „die zentralen Fragen - neben der selbstverständlichen Bedingung, dass ein solches Verfahren medizinisch sicher sein muss -, wer mit welchem Recht und nach welchen Maßstäben das Genom beziehungsweise die Eigenschaften eines noch nicht geborenen Menschen verändern darf, im Wesentlichen unbeantwortet“.

Die zuständige Berichterstatterin der Union, Katrin Staffler (CSU), sprach von einer „wichtigen Orientierungshilfe“. Man müsse aber dabei „sowohl die Risiken bei Keimbahneingriffen am menschlichen Embryo als auch die Potenziale von Genom-Editierung im Bereich der somatischen Gentherapie in den Blick nehmen“, sagte Staffler.

Die Fraktions-Vize der Linkspartei, Petra Sitte, betonte, die Folgen der Eingriffe in die menschliche Keimbahn und damit in das vererbbare Genom seien „nicht genügend erforscht und ethisch höchst fragwürdig. Wir wissen schlicht noch zu wenig über das Zusammenspiel der Gene, um die Keimbahn-Therapie risikofrei zu realisieren.“

KNA

10.05.2019 - Ethik , Lebensschutz , Wissenschaft