Reform des Abstammungsrechts

Lambrecht will lesbischen Paaren "Mit-Mutterschaft" ermöglichen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bei der Reform des Abstammungsrechts eine "Mit-Mutterschaft" für lesbische Paare einführen. Damit könne neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ohne Adoptionsverfahren Mutter sein, sagte die Ministerin. Ein entsprechender Referentenentwurf des Gesetzes geht möglicherweise in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung. Dem Entwurf zufolge gilt weiter der Grundsatz, dass ein Kind immer nur zwei Eltern haben kann.

Eine Mit-Mutterschaft soll nach den Worten der SPD-Politikerin möglich sein, "wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird" oder wenn bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften "neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ihre Mutterschaft anerkennt". Die erste Elternstelle solle aber weiterhin der leiblichen Mutter, die das Kind geboren hat, vorbehalten bleiben. Deshalb bleibe für männliche Paare nur der Weg über eine Adoption. Leihmutterschaft und Eizellenspenden blieben in Deutschland unverändert verboten, betonte Lambrecht.

Kindern, die mithilfe von Samenspenden gezeugt wurden, will Lambrecht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft zur Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen Elternteil ermöglichen. Umgekehrt sollen auch Samenspender unter bestimmten Voraussetzungen eine genetische Untersuchung verlangen können.

Die Reform soll nach den Worten der Ministerin auch eine sogenannte Dreier-Erklärung ermöglichen. "Dadurch kann der neue Partner einer verheirateten Frau - etwa ein biologischer Vater, der nicht der Ehemann ist - noch während der Schwangerschaft seine Vaterschaft anerkennen lassen, wenn alle drei Betroffenen zustimmen".

Ferner will Lambrecht das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern erleichtern. "Dazu soll es künftig ausreichen, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dem zustimmt. Damit würde das derzeitige gestufte Verfahren entfallen", sagte Lambrecht. Auch beim sogenannten Wechselmodell sind Erleichterungen geplant, indem Alltagsentscheidungen bei bestimmten Fragen jeweils von einem Elternteil eigenständig getroffen werden können.

KNA

05.08.2020 - Familie , Politik , Recht & Gesetz