Lebensrechtler fordern:

Kein Zwang zu Suizidbeihilfe in Heimen

Die Christdemokraten für das Leben (CdL) warnen vor einer Ausweitung der organisierten Suizidbeihilfe auf Alten- und Pflegeheime in Deutschland. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse bei der von ihm geplanten Neuregelung der Suizidbeihilfe zwingend festschreiben, dass weder Ärzte, medizinisches Personal und Apotheker noch Betreibergesellschaften von Pflege- und Seniorenheimen zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden könnten, forderte der Verband in Nordwalde bei Münster.

Der vom früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch gegründete "Verein Sterbehilfe" hatte in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass er erstmals bei einem Bewohner eines deutschen Altenheims Suizidbeihilfe geleistet habe. Zuvor habe die Leitung eines Altenheims in Norddeutschland ausdrücklich geduldet, dass der Verein dem 90-jährigen Mann bei der Selbsttötung helfe.

Der Verein forderte alle Alten- und Pflegeheime in Deutschland und deren Betriebsgesellschaften auf, ihre Hausordnungen so zu ergänzen, dass für Bewohner sowie für Suizidhelfende klar sei, dass "das Grundrecht auf Suizid und das Grundrecht auf Suizidhilfe gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 jederzeit ausgeübt werden können".

Der Bundestag hatte 2015 insbesondere Sterbehilfevereinen das Handwerk legen wollen und deshalb die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verboten. Dieses Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht Ende Februar für nichtig erklärt. Aus Sicht der Richter leitet sich aus dem Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Die CdL erklärte dazu, Karlsruhe habe in dem Urteil auch betont, dass niemand zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden dürfe. Zugleich habe das Bundesverfassungsgericht dem Staat zugebilligt, er dürfe einer Entwicklung entgegensteuern, "welche die Entstehung sozialer Pression befördert, sich unter bestimmten Bedingungen, etwa aus Nützlichkeitserwägungen, das Leben zu nehmen".

KNA

18.06.2020 - Lebensschutz , Senioren , Sterbehilfe