Umbenennungen

NS-Juristen nicht mehr Namensgeber für juristische Standardwerke

Der Verlag C.H. Beck benennt juristische Standardwerke nicht mehr länger nach NS-Juristen. Betroffen sind der Kurzkommentar "Palandt" zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die wichtigste Gesetzessammlung "Schönfelder", die Loseblattsammlung zum Grundgesetz von Maunz/Dürig, ebenso der Standardkommentar "Blümich" zum Steuerrecht. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßten die Umbenennungen.

Verleger Hans Dieter Beck erklärte am Dienstag in München: "In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen." Die Entscheidung sei auch mit den Autoren des Verlages abgestimmt worden. Weitere Werke würden überprüft.

Otto Palandt war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Theodor Maunz propagierte in der NS-Zeit den nationalsozialistischen Führerstaat. Der 1944 gestorbene NSDAP-Jurist Heinrich Schönfelder war Kriegsgerichtsrat in Italien. Walter Blümich leitete von 1933 an im Reichsfinanzministerium das Einkommensteuer-Referat und trieb dort die steuerliche Schikanierung von Juden voran.

"Geschichte kann man nicht ungeschehen machen", sagte Verleger Beck. Deshalb habe man zunächst die historischen Namen beibehalten. "So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben." Außerdem sei auf die Problematik im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen worden.

Seit mehreren Jahren stand der C.H.Beck Verlag in der Kritik, weil Juristen und Wissenschaftler auf die Verstrickung der Namensgeber in den Nationalsozialismus hingewiesen hatten. Zuletzt kam auch Druck aus der Politik.

Der "Palandt" soll laut Verlag bereits ab November den Namen des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof, Christian Grüneberg, tragen. Auf dem Titel von Maunz/Dürig werde künftig Dürig/Herzog/Scholz stehen. Den "Schönfelder" gebe nun der Vorsitzende der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, Mathias Habersack, heraus. Der Kommentar von Blümich erhalte den Namen der Herausgeber Peter Brandis und Bernd Heuermann, so C.H.Beck.

Lambrecht betonte, es sei höchste Zeit, den "Palandt" umzubenennen. "Wer sich dafür eingesetzt hat, die juristische Ausbildung an den menschenfeindlichen Zielen des NS-Regimes auszurichten, darf in unserem demokratischen Rechtsstaat nicht der Namensgeber eines juristischen Standardwerks sein", sagte sie.

Klein sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die Umbenennung sei ein wichtiges Zeichen. Die betroffenen Bücher gehörten seit Jahrzehnten zur täglichen Arbeitspraxis von Juristinnen und Juristen. "Es hat daher eine Signalwirkung, dass der Verlag sich zu einer Umbenennung entschlossen hat." Klein kündigte zudem an, dass künftig innerhalb des Jura-Studiums auch das NS-Unrecht kritisch beleuchtet werde.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sprach von einer bedeutsamen Entscheidung. "Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten."

KNA

28.07.2021 - NS-Zeit , Politik , Recht & Gesetz