Neue Corona-Regeln in Hamburg

2G-Option gilt auch für Kirchen

Als erstes Bundesland führt Hamburg ab Samstag Corona-Sonderregeln für Geimpfte und Genesene ein. Die sogenannte 2G-Regelung gilt als Option auch für religiöse Veranstaltungen, wie der Senat mitteilte. Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften können demnach Angebote allein für Geimpfte und Genese machen und Ungeimpften trotz eines negativen Corona-Tests den Zutritt verwehren. Unter diesen Voraussetzungen entfallen Abstandsvorgaben, Teilnehmerbegrenzungen und Anmeldepflicht. In Gottesdiensten wäre auch der Gemeindegesang ohne Maske möglich.

In der evangelischen Nordkirche bleibt die Anwendung dieser Regelung den einzelnen Kirchengemeinden überlassen, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Es sei legitim, wenn sie die 2G-Regel nutzten, vor allem bei Veranstaltungen. In jedem Fall solle aber darauf geachtet werden, dass es immer auch Gottesdienste gebe, die für alle Menschen unabhängig vom Impfstatus zugänglich seien.

Hamburgs rot-grüner Senat hatte die 2G-Regelung am Dienstag beschlossen. Damit erhalten beispielsweise Restaurants, Kulturveranstalter und Sportanlagen die Option, nur Geimpfte und Genesene einzulassen und gleichzeitig auf verschiedene Auflagen zu verzichten. Anbieter müssen ihre Teilnahme am Modell offiziell anmelden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2G-Regel zunächst ausgenommen, weil noch nicht alle von ihnen die Möglichkeit hatten, sich vollständig impfen zu lassen.

KNA

25.08.2021 - Corona , Gesellschaft , Impfung