Koma-Patient Vincent Lambert

Pariser Erzbischof ruft zu Gebet auf

Der Pariser Erzbischof Michel Aupetit ruft zum Gebet für den Koma-Patienten Vincent Lambert auf. „Jetzt ist die Zeit für Erinnerung, Mitgefühl und Gebet für Vincent Lambert“, twitterte Aupetit am Mittwoch. Daher sollten in diesen Tagen Gottesdienste für den 42-Jährigen gefeiert werden.

Papst Franziskus forderte über Twitter zum Gebet auf „für die Kranken, die im Stich gelassen und dem Tod ausgeliefert werden“. Eine Gesellschaft sei menschlich, „wenn sie jedes Leben schützt, ohne bestimmen zu wollen, wer würdig ist zu leben und wer nicht“, schrieb der Papst, ohne konkret auf den Fall des Franzosen einzugehen, und weiter: „Ärzte sollen dem Leben dienen und es nicht nehmen.“

Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Während seine Ehefrau einen Abbruch der Behandlung befürwortet, wollten seine Eltern dies verhindern. Zuletzt legten sie noch Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Laut Medienberichten erhält der frühere Krankenpfleger inzwischen über die Sonden kein Wasser und keine Nahrung mehr. Sein Neffe Francois Lambert teilte am Dienstag mit, es gebe Anzeichen, dass er nicht mehr lange leben werde. Für die Angehörigen sei es „sehr schwer“.

Lamberts Eltern haben zu Wochenbeginn die gerichtliche Auseinandersetzung um seine Weiterbehandlung beendet. „Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich“, schrieben sie in einem Offenen Brief. Am Wochenende hatte die Polizei den zuständigen Arzt Vincent Sanchez angehört. Lamberts Vater Pierre bezeichnete den Behandlungsstopp als „eine getarnte Ermordung, eine Sterbehilfe“.

Bereits am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, Lamberts Behandlung zu stoppen. Diese Entscheidung wurde von unterschiedlichen Gerichten bestätigt und wieder verworfen. Bereits drei Jahre zuvor hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Beschluss eines anderen Ärzteteams zur Einstellung der künstlichen Ernährung bestätigt. Zuletzt lehnte das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne ein weiteres Berufungsverfahren der Eltern ab.

KNA

11.07.2019 - Ausland , Bischöfe , Sterbehilfe