Patientenschützer fordern:

Suizidhilfe gegen Geld soll bestraft werden

In der Debatte um Sterbehilfe fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz, dass Suizidbeihilfe gegen Bezahlung unter Strafe gestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht habe deutliche Zweifel an der Praxis von Sterbehelfern geäußert, sagte Vorstand Eugen Brysch am Freitag in Dortmund.

Brysch bezeichnete eine rechtliche Regelung der Hilfe zur Selbsttötung als sehr schwierig. Die Politik müsse beachten, dass es nicht allein um Schwerstkranke am Lebensende gehe. "In den Blick genommen werden müssen auch lebenssatte, einsame, pflegebedürftige und psychisch erkrankte Menschen."

Entscheidend sei, dass die Selbstbestimmung des Suizidwilligen geachtet und überprüft werde, ob ein Suizid wirklich dem eigenen Wunsch entspreche. "Aber welcher Mensch und welche Institution kann die freie Willensbildung nach welchen allgemeingültigen Kriterien prüfen?", fragte der Patientenschützer. "Dafür taugt weder eine Checkliste noch ein juristisches Kategoriengeklapper."

Brysch betonte zugleich, dass eine gesetzlich legitimierte Hilfestellung bei der Selbsttötung aller Erfahrung nach keinen harten Suizid verhindern werde. Am heutigen Freitag will eine Gruppe von Parlamentariern einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe vorstellen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Die Richter gaben zudem dem Recht auf Suizid einen hohen Stellenwert: Selbsttötung sei Ausdruck von Selbstbestimmung. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

KNA

29.01.2021 - Patient , Politik , Sterbehilfe