Gespräche zwischen Kassen und Krankenhäusern gescheitert

Patientenschützer vermissen Gesamtkonzept für Pflegepersonal

Eine „Gesamtlösung“ für eine bundesweit einheitliche Personalbemessung in der Pflege fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Es gelte, „die Bedürfnisse der Patienten und die Qualität der Pflege in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte Vorstand Eugen Brysch am Dienstag in Berlin.

Zuvor war bekanntgeworden, dass die Gespräche zwischen Kassen und Krankenhäusern über eine Ausweitung der Personaluntergrenzen auf neue Pflegebereiche scheiterten. Nun liegt die Entscheidung darüber bei dem von Jens Spahn (CDU) geführten Bundesgesundheitsministerium. Untergrenzen gibt es bereits für die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie. Auch in diesen Fällen musste das Ministerium handeln, weil sich Kassen und Krankenhäuser nicht einigten. In einem zweiten Schritt sollten jetzt Untergrenzen für die Herzchirurgie und Neurologie festgelegt werden.

„Die Grabenkämpfe zwischen GKV-Spitzenverband und Krankenhausgesellschaft sind unerträglich“, sagte Patientenschützer Brysch. „Leidtragende sind die Patienten, mit deren Sicherheit gespielt wird.“ Zugleich fügte Brysch hinzu, weitere Personaluntergrenzen in einzelnen Pflegebereichen könnten nur ein Zwischenschritt sein. „Denn sie bleiben ein Flickenteppich.“ Es brauche „endlich eine Gesamtlösung, um gefährliche Pflege überall zu verhindern“.

Scharfe Kritik äußerte auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus. Er sprach von einem „Offenbarungseid der sogenannten Selbstverwaltung unseres Gesundheitswesens“. Ein weiteres Mal müsse das Gesundheitsministerium die Aufgabe übernehmen, eine Patientengefährdung durch zu wenige Pflegekräfte zu verhindern.

Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schieben sich unterdessen gegenseitig die Schuld zu. „Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden“, erklärte der GKV-Spitzenverband. Eine Vereinbarung sei „an der sturen Haltung des GKV-Spitzenverbandes“ gescheitert, für die Intensivmedizin und für die Betreuung von Schlaganfallpatienten sachgerechte Lösungen zu finden, kritisierte ihrerseits die Krankenhausgesellschaft.

KNA

03.09.2019 - Deutschland , Gesundheit , Pflege