Spahn-Entwurf in der Kritik

Ruhrbischof Overbeck gegen Widerspruchslösung bei Organspende

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck wendet sich gegen eine Widerspruchslösung bei der Organspende. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) favorisierte Regelung stehe dem Recht auf Selbstbestimmung entgegen, heißt es in einem Thesenpapier, das Overbeck und der Rat für Gesundheit und Medizinethik im Bistum Essen am Montag veröffentlichten. Die Bedeutung der persönlichen Bereitschaft, sich mit dieser Frage frei auseinanderzusetzen, werde eingeschränkt. Und wer sich in einem Findungsprozess zur Organspende befinde, könne seine Entscheidung nicht bewusst offen halten.

Moralisch geboten sei es, die Auseinandersetzung mit der Organspende zu wecken und zu stärken, heißt es in dem Papier. Jeder Mensch habe die Freiheit, den Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen. Eine einzige und damit absolute Todesdefinition gebe es nicht. Die Widerspruchslösung berge aber die Gefahr, dass das Hirntodkriterium in der Gesellschaft als einzige mögliche Todesdefinition missverstanden werden könnte.

Die Organspende behalte nur dann ihren Spendencharakter, wenn sie mit der freiwilligen Entscheidung für eine Spende verbunden sei, erklärten Overbeck und der Rat. Diese Kernbedeutung drohe mit der Widerspruchslösung relativiert zu werden, in deren Folge ein langsamer Paradigmenwechsel hin zu einer Organabgabepflicht denkbar sei.

Eine Steigerung der Spendenbereitschaft in der Bevölkerung sei zu erwarten, wenn das gestörte Vertrauen der Menschen in das deutsche Transplantationswesen wieder wachse, heißt es weiter. Dafür sollten die Informationskampagnen deutlich erweitert werden. Zudem müsse für klare Regeln und Verantwortlichkeiten gesorgt werden. Dringend geboten sei es, den Ablauf der Organspende in den Krankenhäusern besser zu strukturieren. Dazu gehöre die Stärkung der Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken.

Nach den Vorstellungen von Spahn und weiterer Bundestagsabgeordneter soll künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gelten, sofern er dem nicht zuvor widersprochen hat. Dazu stellte Spahn als Abgeordneter am Montag in Berlin einen Gruppenantrag vor. Wer einer Entnahme seiner Organe widersprechen will, muss dies demnach in ein Register eintragen lassen, wobei der Eintrag jederzeit geändert werden kann.

KNA

02.04.2019 - Bischöfe , Deutschland , Gesundheit