Fall Kardinal Pell

Staatsanwalt beantragt Ablehnung der Berufung

Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt. Es gebe im Fall Pell keinen Grund für die Zulassung einer Berufung, hieß es laut australischen Medien in dem am Mittwoch gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der ehemalige Finanzchef des Vatikans war von einem Gericht schuldig gesprochen worden, vor zwei Jahrzehnten als Erzbischof zwei Chorknaben in mehreren Fällen sexuell missbraucht und belästigt zu haben. Im Februar dieses Jahres wurde der 78 Jahre alte Kardinal zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Ein Berufungsgericht in Melbourne hatte im vergangenen August die Verurteilung Pells bestätigt. Die Aussage des Missbrauchsopfers sei überzeugend und glaubwürdig gewesen, hieß es in der Begründung der beiden Richter Anne Ferguson und Chris Maxwell. Richter Mark Weinberg hingegen führte in seinem mehrere Hundert Seiten starken Minderheitsurteil aus, die Aussage des Mannes sei nicht konsistent und voller Diskrepanzen gewesen.

Eine Berufung vor dem obersten Gericht ist die letzte juristische Chance Pells, seine Verurteilung aufheben zu lassen. Im Fall einer Zulassung der Berufung durch das oberste Gericht ist mit einer Verhandlung erst im kommenden Jahr zu rechnen.

KNA

09.10.2019 - Missbrauch , Recht & Gesetz , Vatikan