Restitution

Tschechiens Kirchen befürchten Ruin durch Besteuerung

Vertreter der tschechischen Kirchen und Religionsgemeinschaften haben am Mittwoch mit Sorge auf die Folgen einer Besteuerung der Restitution ihres Eigentums durch den Staat reagiert. Das Abgeordnetenhaus in Prag hatte am Vortag ein Veto des Senats gegen ein entsprechendes Vorhaben überstimmt.

In einer gemeinsamen Erklärung beklagten die Kirchenvertreter, dass die Besteuerung des finanziellen Ausgleichs für nicht mehr zu restituierendes früheres Kircheneigentum den Kirchen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bereiten würde. Einige kleinere Glaubensgemeinschaften stünden damit womöglich vor dem Ruin.

Die Erklärung wurde von den Vorsitzenden der tschechischen katholischen Bischofskonferenz, Dominik Duka, des Ökumenischen Rats der Kirchen, Daniel Zenaty, und des Bundes der jüdischen Gemeinden, Petr Papousek, veröffentlicht. Sie halten den Änderungsantrag, der von der Kommunistischen Partei (KSCM) eingebracht worden war, für „unmoralisch und verfassungswidrig“.

Die Kirchen und Glaubensgemeinschaften waren von der KSCM-Vorgängerpartei KSC nach dem kommunistischen Putsch 1948 schrittweise enteignet worden. Die KSCM hatte die Zustimmung zur jetzigen Gesetzesänderung durch die Minderheitsregierung aus liberaler ANO und den Sozialdemokraten zur Bedingung für deren Tolerierung gemacht.

Den Kirchenführern zufolge „wird die Rechtsstaatlichkeit durch die Besteuerung der Restitution relativiert“. Die Behauptung, dass dieser Schritt den Forderungen aus der Gesellschaft entspreche, sei „zynisch“. Die Entscheidung des Abgeordnetenhauses sei „unverantwortlich“ und „leider ein Sieg des Populismus über den gesunden Menschenverstand und die Rechtsstaatlichkeit“. Die jetzige Vorgehensweise werde aber die Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht daran hindern, ihre Mission zu erfüllen.

Die Kirchenvertreter äußerten zugleich die Hoffnung, dass das tschechische Verfassungsgericht die neue Gesetzeslage als ungesetzlich und verfassungswidrig zurückweisen werde. Abgeordnete und Senatoren, die an der Seite der Kirchen stehen, hatten im Verlauf der Debatte um die Besteuerung der Kirchenrestitution angekündigt, sich an das Verfassungsgericht wenden zu wollen. Damit wird nach Medienberichten im kommenden Jahr gerechnet. Das Verfassungsgericht hatte in der Restitutionsfrage schon einmal die Auffassung der Kirchen gegen eine Klage aus dem linken politischen Lager gestützt. Allgemein rechnet man damit, dass das höchste tschechische Gericht bei seiner früheren Haltung bleiben wird.

Die Kommunisten hatten in ihrem Antrag argumentiert, dass die Entschädigungszahlungen des Staates an die Kirchen zu hoch seien. Der Staat könnte in jedem Jahr durch die Besteuerung umgerechnet rund 15,2 Millionen Euro zurückgewinnen.

KNA

25.04.2019 - Finanzen , Kirchenbauten , Weltkirche