Offizielle Anerkennung gefordert

Verband erinnert an Ermordung behinderter Menschen in NS-Zeit

Die im Rahmen der T4-Aktion ermordeten Menschen mit Behinderung sollen nach dem Willen der Bundesvereinigung Lebenshilfe offiziell als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt werden. Eine entsprechende Aufforderung an den Bundestag richtete der Verband an den Bundestag - kurz vor dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar.

Bundesvorsitzende Ulla Schmidt erklärte: "78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs gibt es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von "Euthanasie" und Zwangssterilisation den Verfolgten-Status zu verweigern. Damit werden sie bis zum heutigen Tag zu Opfern zweiter Klasse gemacht."

Von 1939 bis 1945 wurden in ganz Europa rund 300.000 kranke und behinderte Menschen umgebracht. Sie galten als "Ballastexistenzen", als "Volksschädlinge" und wurden als "lebensunwert" aussortiert. Ihre Vernichtung wurde im Rahmen der T4-Aktion vollzogen, benannt nach der Tötungszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4.

Die NS-Verbrechen wirkten bis in die Gegenwart weiter, sagte Schmidt. "Auch im Deutschland des Jahres 2023 stoßen Menschen mit Behinderung auf Ablehnung und Vorurteile. Angesichts hochentwickelter vorgeburtlicher Untersuchungsmethoden müssen sich Eltern eines behinderten Kindes immer wieder Kommentare wie diesen anhören: Musste das sein, habt ihr das denn nicht gewusst?" Zumeist führe die vorgeburtliche Diagnose einer Behinderung zur Abtreibung, weil sich die Eltern in einer auf Leistung und Optimierung getrimmten Gesellschaft das Leben mit einem behinderten Kind nicht zutrauten.

"Statt Angst und Ausgrenzung brauchen wir eine Willkommenskultur", betonte Schmidt. "Es gibt kein lebensunwertes Leben. Menschen mit Behinderung gehören zur ganzen Bandbreite menschlicher Vielfalt dazu - ohne Wenn und Aber."

KNA

25.01.2023 - Behinderung , Gedenken , NS-Zeit