Bischofskonferenz enttäuscht

Weiter keine öffentlichen Gottesdienste

Öffentliche Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen soll es angesichts der Corona-Pandemie auch vorerst in Deutschland nicht geben. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin. Zugleich wies Merkel auf den am Freitag stattfindenden Austausch zwischen Religionsvertretern und der Bundesregierung hin. Demnach soll dort ein "möglichst einvernehmlicher Weg" vorbesprochen werden. Das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten gilt zunächst bis zum 3. Mai. Die Deutsche Bischofskonferenz äußerte sich enttäuscht darüber.

Ausdrücklich bedankte sich die Bundeskanzlerin bei den Kirchen. Obwohl keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden könnten, hätten sie Kreativität bewiesen und dafür gesorgt, dass die Menschen etwa durch Online-Gottesdienste ihre Religion weiter ausüben könnten. Merkel hatte sich zuvor mit den Ministerpräsidenten der Länder auf diese und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise verständigt.

Die Regierungschefin erklärte weiter, es gelte die Abstandsregel von 1,5 Metern. In der Öffentlichkeit dürften sich die Menschen weiterhin nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Zudem empfahlen Merkel sowie die Länderchefs das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkauf. Eine schrittweise Öffnung der Schulen solle es ab dem 4. Mai geben. Dabei hätten die Abschlussklassen den Vorrang.

Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollten individuelle Konzepte entwickeln, um einer völligen sozialen Isolation der Heimbewohner entgegenzuwirken. Dabei solle externer Sachverstand hinzugezogen werden.

Großveranstaltungen sollen laut den Vereinbarungen mindestens bis zum 31. August untersagt sein. Am 30. April ist die nächste Konferenz von Bundesregierung und Länderchefs geplant. Mit Blick auf die Eindämmung der Pandemie sprach Merkel von einem "zerbrechlichen Zwischenerfolg".

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, erklärte, angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens könne er nicht nachvollziehen, dass öffentliche Gottesdienste aller Religionsgemeinschaften weiterhin verboten sein sollen. Dies sei auch "nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" schwer nachvollziehbar.

Zugleich kündigte er an, die Kirche werde bei dem für Freitag geplanten Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie "wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können". Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Verbote fortlaufend geprüft werden sollten.

Weiter betonte der Limburger Bischof, die Ostertage hätten gezeigt, dass Gottesdienste vielen Millionen Menschen Orientierung und Halt unter den schwierigen Lebensbedingungen der Krise gäben. Das Verbot greife tief in das Recht der freien Religionsausübung ein. Der Tageszeitung "Welt" (Donnerstag) sagte Bätzing zudem, für die katholische Kirche könne er sagen, dass diese durchaus in der Lage sei, die Hygiene-Standards und Abstandsregeln einzuhalten.

KNA

16.04.2020 - Corona , Deutschland , Gottesdienst