Sonderveröffentlichung

Erben und Vererben

Ledig, kinderlos und alleinstehend – und dann? Wer erbt, wenn ein Single stirbt? „Können keine Angehörigen des Erblassers ermittelt werden, dann erbt am Ende der Staat“, sagt Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München. Wer das vermeiden will, muss seinen Willen in einem Testament kundtun. Das trifft auch für Personen zu, die zwar einen Partner haben, aber mit diesem nicht verheiratet sind.

Wer ein Testament aufsetzt, muss dabei unbedingt die Formvorschriften wahren. Dazu gehört, dass der letzte Wille eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, am besten mit Vor- und Zunamen. Zudem muss das Schriftstück ein Datum tragen. „Je eindeutiger die Wünsche formuliert sind, desto besser“, ergänzt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn. So verhindert der Erblasser nicht zuletzt, dass das Testament anfechtbar ist. Wichtig sei aber auch, nicht nur Erben, sondern auch mögliche Ersatzerben zu benennen – für den Fall, dass die eigentlichen Erben, aus welchen Gründen auch immer, nicht erben wollen, oder selbst inzwischen verstorben sind.

Amtlich hinterlegen

Ebenfalls wichtig: Gerade bei Ledigen, die alleine leben, muss das Testament auch auffindbar sein. „Auf Nummer sicher gehen Erblasser, wenn sie ihren letzten Willen amtlich hinterlegen, und zwar beim für sie zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht“, sagt Steiner. Und: „Wer ein Testament gemacht hat, sollte von Zeit zu Zeit immer mal wieder hinterfragen, ob noch alles passt“, rät Rott.

03.02.2021 - Anzeigen , Hilfswerke