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Ein Testament gibt Sicherheit

Sich über den eigenen Nachlass Gedanken zu machen bedeutet vor allem, darüber nachzudenken, welche Menschen, Weggefährten und Werte einem besonders am Herzen liegen – und wie man diese über das eigene Leben hinaus unterstützen möchte. Ein Testament gibt zudem die Sicherheit, den eigenen Nachlass sinnvoll geregelt zu haben.

Voller Dankbarkeit über ein erfülltes Leben möchte Marianne Weber (Name geändert) aus Regensburg ihren Nachlass gemeinnützig stiften. Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge will sie die Aufteilung ihres Erbes selbst bestimmen. Mit Hilfe des Testamentsratgebers der Björn Schulz Stiftung verfasste sie deshalb ein handschriftliches Testament. 

Frau Webers Wunsch ist es, nachhaltig Gutes zu bewirken. Im Vorfeld informierte sie sich in einem persönlichen Gespräch über die vielfältigen Aufgaben und Projekte der Björn Schulz Stiftung. Ihre Wahl fiel auf den Irmengard-Hof am Chiemsee. 

Das einstige Klostergut der Benediktinerinnen von Frauenwörth ist heute das Nachsorge- und Erholungshaus der Stiftung. Hier erholen sich schwerstkranke und behinderte Kinder von ihren zum Teil traumatisierenden Krankenhausaufenthalten. Eltern und Geschwister genießen es, einmal Zeit nur für sich selbst zu haben. Im Irmengard-Hof macht der Alltag Pause – weit weg von Krankenhäusern und den täglichen Sorgen konnten sich hier im vergangenen Jahr – trotz Corona – 222 Familien erholen und neue Kraft schöpfen. Individuelle Kreativangebote sowie Sport- und Freizeitaktivitäten stärken die Kinder in ihrer Persönlichkeit und schenken ihnen eine unbeschwerte Zeit voller Leben.

Zukunft stiften

Die Björn Schulz Stiftung dient in christlichem Sinne. Sie begleitet seit mehr als 25 Jahren Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern stationär und ambulant. Holger Proske, der Vorstandsvorsitzende, betont: „Indem Sie die Björn Schulz Stiftung in Ihrem Testament bedenken, werden Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe und übernehmen so eine wertvolle gesellschaftliche Mitverantwortung. Ihrem letzten Willen verpflichtet, kommt Ihr Erbe unserer umfassenden Kinderhospizarbeit direkt zugute. Zudem fördern Stifterinnen und Stifter regionale Projekte wie beispielsweise unseren Irmengard-Hof. Für dieses besondere Engagement sagen wir von Herzen Danke!“ Als gemeinnützige Einrichtung ist die Björn Schulz Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit.

Information: www.bjoern-schulz-stiftung.de

25.05.2022 - Anzeigen , Hilfswerke