Kar- und Ostertage

Was ist erlaubt, was nicht?

Bei den steigenden Inzidenzzahlen wird eine neuerliche Ausgangssperre immer wahrscheinlicher. Das würde wiederum bedeuten, dass in vielen Pfarreien die Feier der Osternacht am Abend des Karsamstags vor 22 Uhr beendet sein muss. Für die Kar- und Ostertage hat das Bistum Augsburg jetzt seine allgemeine Verordnung an die anstehenden Gottesdienste angepasst. Was ist erlaubt, was verboten – katholisch1.tv gibt Ihnen eine Übersicht!