200 Jahre Domkapitel Regensburg

Verwaltung und Seelsorge

REGENSBURG (pdr/md) – Mitglied des Regensburger Domkapitels zu sein, das bedeutet, eine ­herausragende Stellung im Bistum innezuhaben und in der Verwaltung der Diözese einen wichtigen Dienst zu tun. Es bedeutet aber auch, Teil einer Gebetsgemeinschaft zu sein. Dem trug man anlässlich des 200-jährigen Bestehens des Regensburger Domkapitels in seiner heutigen Form Rechnung. 

Bischof Rudolf Voderholzer feierte gemeinsam mit dem Domkapitel die Vesper im Regensburger Dom. Beim anschließenden Festakt, der von einer Ansprache des Dompropsts Franz Frühmorgen eingeleitet wurde, schilderte Domdekan Josef Ammer, der zugleich Erster Vorsitzender des Vereins für Bistumsgeschichte ist, in seinem Festvortrag die Rahmenbedingungen des Wechsels vom Domkapitel alter zum Domkapitel neuer Ordnung. Schließlich stellte Camilla Weber, Leiterin des Bischöflichen Zentralarchivs, den neuen Jahresband der „Beiträge zur Geschichte des Bistums Regensburg“ vor und überreichte ihn Bischof Rudolf.

Dienst der Verkündigung und der Seelsorge

Es war exakt vor 200 Jahren, am 4. November 1821: An diesem Tag löste das Domkapitel neuer Ordnung, das gemäß dem 1817 abgeschlossenen Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern eingerichtet worden war, das Domkapitel alter Ordnung mit den Statuten, die noch aus der Zeit nach dem Konzil von Trient stammten, ab. Das war eine Besonderheit, denn das Regensburger Domkapitel alter Ordnung überdauerte als einziges in ganz Deutschland die Säkularisation und ging so 1821 nahtlos in das Domkapitel neuer Ordnung über, wie Bischof Rudolf in seiner Predigt während der Vesper bemerkte. 

Der 4. November ist auch der Gedenktag des heiligen Karl Borromäus, der selbst am Konzil von Trient teilgenommen hatte und schließlich als Erzbischof von Mailand „zu einem Musterbeispiel eines tridentinischen Reformbischofs“ wurde, wie Bischof Rudolf es formulierte.

Priesterlicher Dienst mit Verwaltung verknüpft

Unter anderem ging Karl Borromäus auch die Statuten des Mailänder Domkapitels an und überarbeitete sie im Sinne des Trienter Konzils. „Reformen der Art, wie sie aus Mailand berichtet werden, sind hier in Regensburg zum Glück nicht nötig“, schlug Bischof Rudolf den Bogen zum Anlass der Feier. „Ich empfinde es als Glück, mit dem Regensburger Domkapitel eine betende Priestergemeinschaft am Dom zu wissen, die den priesterlichen Dienst mit Aufgaben in der Verwaltung des Bistums verknüpft.“ Er entbot dem Domkapitel seine Glückwünsche zum 200-jährigen Bestehen und dankte für den Verkündigungs- und Seelsorgsdienst an der Kathedrale.

Die Neuordnung von 1821 habe hervorgehoben, dass es bei der Mitgliedschaft im Domkapitel nicht um Pfründe und Versorgung gehe, sondern um eine wirkliche Gebetsgemeinschaft, hob Dompropst Frühmorgen hervor. Er dankte Bischof Rudolf stellvertretend für das gesamte Domkapitel für die Wertschätzung und das Vertrauen, das er dem Kapitel entgegenbringt. Zudem drückte er seine Freude aus, dass auch Vertreter des bayerischen Staates beim Festakt anwesend waren, namentlich Florian Luderschmid, Vizepräsident der Regierung der Oberpfalz, und Bürgermeister Ludwig Artinger. Dem Verein für Regensburger Bistumsgeschichte und den Beteiligten am Jahresband, der sich mit dem Jubiläum wissenschaftlich auseinandersetzte, sagte er: „Danke für diesen ehrenvollen Beitrag zum kollektiven Gedächtnis der Diözese Regensburg.“

Ein langes Hin und Her

„Das Domkapitel neu zu ordnen, war gar nicht so einfach“, wie Domdekan Ammer in seinem Festvortrag schilderte. In der Zeit seit dem Konzil von Trient hatte sich die Praxis gehalten, die Domkapitularsstellen als Versorgungsposten für Adlige zu betrachten. Einige waren nicht einmal zu Priestern geweiht. Damit war mit der Neuordnung durch das Konkordat Schluss. 

Die Mitglieder des Domkapitels sollten sich in Seelsorge und Verwaltung des Bistums einbringen und Priester sein, so Domdekan Ammer. Die neuen Stellen waren durchaus begehrt: Kirchenmänner, die sich für geeignet hielten, meldeten und bewarben sich darum. Einige Domkapitulare alter Ordnung jedoch zeigten zwar anfangs Interesse, verloren es aber bald. Am 4. November 1821 gehörte dann nur noch Dompropst Graf Thurn-Valsassina dem neuen Kapitel an. 

In seinen kundigen Ausführungen beschrieb Domdekan Ammer, wie in langem Hin und Her geeignete Kandidaten für das Domkapitel gesucht wurden, abzulesen an den Namenslisten, die vonseiten des bayerischen Staats erstellt und schließlich dem Nuntius vorgelegt wurden. 

10.11.2021 - Bistum Regensburg