Bischöfe fordern:

Normalisierung von Suizidbeihilfe entgegenwirken

Die Bischöfe werben für möglichst strenge Regeln zur Suizidbeihilfe. Der Gesetzgeber müsse "der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Katholischen Büros in Berlin und des Deutschen Caritasverbands. Ein Schutzkonzept müsse ebenso das fundamentale Freiheitsrecht schützen, "das eigene Leben und Weiterleben in keiner Weise begründen zu müssen". Am heutigen Montag will der Bundestag Experten zu den drei vorliegenden Regelungsentwürfen befragen.

"Nach christlichem Verständnis ist die Menschenwürde unantastbar und zugleich gottgegeben, jeder Mensch gleich wertvoll und von Gott geliebt", heißt es weiter. "Wir sind getragen von dem Glauben, dass Gott ein Freund des Lebens ist, der jedem einzelnen Menschen das Leben schenkt, ihn bedingungslos annimmt und ihn auch in schweren Zeiten nicht alleine lässt." In der pastoralen und karitativen Praxis sollen demnach Suizid und Suizidassistenzwünsche nicht tabuisiert, sondern ernst genommen und ins Gespräch gebracht werden, um wirksam Hilfe anzubieten. Das Angebot der Suizidassistenz sei aber nicht der richtige Weg, "um mit schweren, belastenden Lebenssituationen und mit dem Sterben umzugehen".

Großen Wert legen Bischöfe und Caritas darauf, auch Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen von jeder Verpflichtung zur Suizidhilfe auszunehmen. In Deutschland sei zwar verfassungsrechtlich niemand zur Suizidhilfe verpflichtet. Zur Rechtssicherheit sollte aber ausdrücklich klargestellt werden, dass dies auch für Träger und Einrichtungen gilt. Ferner sollten diese Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu stationären Einrichtungen untersagen können.

KNA

28.11.2022 - Bischöfe , Lebensschutz , Suizid