Eichstätter Anlage-Skandal

Im Bistum Augsburg klare Regeln
und Kontrollmechanismen

AUGSBURG – Anlageverluste in Millionenhöhe brachten den stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums Eichstätt wegen des Verdachts der Untreue in Untersuchungshaft – und die gesamte Kirche in Deutschland in die Negativschlagzeilen. Wäre ein ähnlich gearteter Fall auch in der Diözese Augsburg möglich gewesen? Der Bischöfliche Finanzdirektor Klaus Donaubauer stand unserer Zeitung hierzu exklusiv Rede und Antwort.

Herr Dr. Donaubauer, die Vorkommnisse im Bistum Eichstätt haben die Gläubigen aller deutschen Diözesen alarmiert. Wie und wie sicher hat das Bistum Augsburg sein Geld angelegt, so dass Sie ähnliche Verluste ausschließen können?

 Die Diözese Augsburg folgt bei der Geld- und Kapitalanlage einem regelgebundenen Verfahren. Dies gilt auch für den Bischöflichen Stuhl. Grundlage sind vom Diözesansteuerausschuss und vom Diözesanvermögensrat beschlossene sowie vom Bischof von Augsburg erlassene Anlagerichtlinien, die neben Regelungen zu Art, Höhe und Struktur der zulässigen Anlageklassen auch die ethische Nachhaltigkeit berücksichtigen. Eine Anlage, wie im von Ihnen zitierten Fall berichtet, käme für uns nicht in Betracht.

 Wie alle Anleger unterliegen natürlich auch wir Marktrisiken und –schwankungen, denen wir durch Streuung und Absicherungskonzepte innerhalb des definierten Anlagehorizonts begegnen.

In Eichstätt haben offensichtlich die Kontrollinstanzen nicht funktioniert. Nun wird der Ruf laut, eine personelle Entflechtung zu schaffen und in der Aufsicht Fachwissen außerhalb kirchlicher Kreise einzubinden. Sehen Sie hier eine Anregung für die Diözese Augsburg oder sogar Handlungsbedarf?

 Die von der Diözese und auch vom Bischöflichen Stuhl gehaltenen Spezialfonds werden von renommierten externen Kapitalverwaltungsgesellschaften unter Verpflichtung auf die diözesanen Anlagerichtlinien verwaltet. Die Festlegung und Fortschreibung der Anlagestrategie der jeweiligen Fonds erfolgt in Anlageausschüssen, denen auch externe Fachleute sowie ein Vertreter des Diözesansteuerausschusses beziehungsweise des Diözesanvermögensrats angehören. Bei der Beobachtung der relevanten Kapitalmärkte können wir uns ebenfalls auf Experten stützen.

Es gab im Nachbarbistum wohl auch gewisse Probleme bei der Auswahl des Personals. Persönliche Bekanntschaften spielten eine Rolle. Existiert hierzu in der Diö­zese Augsburg so etwas wie ein Stellen-Vergabe-Kodex?

 Geldanlageentscheidungen werden unter Beachtung der Vorgaben der vorgenannten Gremien ausschließlich durch die Direktion der Bischöflichen Finanzkammer unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und entsprechender Dokumentation getroffen. Der Vollzug erfolgt im Rechnungswesen und wird dort ebenfalls dokumentiert. Anstehende Personalentscheidungen erfolgen nach der dafür vorgesehenen allgemein gültigen Verfahrensweise.

Dass die Kirche ihr Geld anlegt und nicht einfach am Sparbuch deponiert, hat sicher auch mit dem Zinsniveau zu tun. Halten Sie eine Geldpolitik, die Sparen bestraft, für moralisch vertretbar?

 Die geldpolitische Intention der EZB, die Funktionsfähigkeit  des Euro-Kapitalmarkts durch Bereitstellung billigen Geldes zu gewährleisten, hat bisher Wirkung gezeigt. Die Kehrseite haben freilich die Sparer zu tragen, die etwa für die Altersvorsorge auf Zinserträge angewiesen sind. Es ist daher zu begrüßen, wenn die Zentralbank eine schrittweise Beendigung dieser Zinspolitik ins Auge fasst.

Die Aufklärung des Eichstätter Skandals erfolgte im Zuge der Transparenzoffensive. Wie steht hier das Ulrichsbistum da?

 Die Jahresabschlüsse des Bistums Augsburg werden seit Jahrzehnten von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert. Seit 2014 bilanziert das Bistum nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und veröffentlicht seine Jahresabschlüsse. Sie tragen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.

 Eine Dokumentation und Optimierung der Geschäftsprozesse wird nachhaltig verfolgt. Besondere Aufmerksamkeit haben wir jüngst dem Thema Tax Compliance (Anmerkung der Redaktion: System zur Beachtung der steuerlichen Rechtsvorschriften) gewidmet, damit unsere Kirchenstiftungen rechtzeitig Änderungen, namentlich im Umsatzsteuergesetz, Rechnung tragen können.

Interview: Johannes Müller

28.02.2018 - Bistum Augsburg , Hintergrund