Neue Grenzen für die Diözese Augsburg

Vor genau 200 Jahren wurde ein wichtiges Dekret an das Domportal geheftet

AUGSBURG – Wie alle anderen bayerischen Bistümer und Erzbistümer kann auch das Bistum Augsburg in diesem Jahr das 200-jährige Jubiläum seiner Wiedererrichtung nach dem Zusammenbruch der Säkularisation feiern. Vor 200 Jahren wurde das entsprechende Dekret an das Domportal geheftet.

Im Jahr 1806 verlor der Augsburger Fürstbischof Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1768 bis 1812) – wie alle seine geistlichen Mitbrüder im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation – sein weltliches Herrschaftsgebiet, das sogenannte Hochstift, und damit die Einkünfte zu seinem Unterhalt und dem der Domkapitel sowie zur Erhaltung der Bistumsverwaltung und der Domkirche. Die Bischöfe waren auf ihre geistlichen Aufgaben beschränkt.

Nach langen Jahren der Unklarheit und Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen konnte sich das neue Königreich Bayern (seit 1806) zur Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Kirche mit einem zwischenstaatlichen Vertrag mit der Römischen Kurie, Konkordat genannt, durchsetzen. Zwar wurde das Bayerische Konkordat am 5. Juli 1817 abgeschlossen, und am 1. April 1818 erging die päpstliche Zirkumskriptionsbulle mit der Umschreibung der neuen Bistumsgrenzen, doch konnte die Umsetzung erst mit mehrjähriger Verzögerung erfolgen. 

Einerseits stritt man sich zwischen Rom und München lange Zeit über die Vorrangstellung des Konkordats oder der Verfassung. Andererseits konnte keine Einigung bei der Ausmittlung der Dotation (Ausstattung mit Einkünften und Gütern) für den Unterhalt der Erzbischöfe und Bischöfe, Mitglieder der Metropolitan- und Domkapitel sowie der Kathedralkirchen erzielt werden. Erst nach dem Formelkompromiss der Tegernseer Erklärung vom 15. September 1821 und der bis heute bestehenden „Übergangslösung“ in Geldzahlungen konnte die Wiedererrichtung vollzogen werden.

Zwar war die Zirkumskriptionsbulle am 23. September 1821 in München schon für ganz Bayern verkündet worden, doch für Augsburg wurde sie am 31. Oktober erneut publiziert. Hierbei machte der Apostolische Vikar die Beschreibung des Gebiets der Diözese Augsburg bekannt und heftete das Dekret an das Portal der Domkirche. Das Gebiet des Bistums Augsburg erfuhr durch den Grundsatz, dass die Diözesangrenzen mit den Staatsgrenzen übereinstimmen sollten, entsprechende Anpassungen, die bis heute den Bistumsbereich betreffen.

Diözese vergrößert sich

Vom bisherigen Augsburger Bistumgsgebiet fielen die in Tirol und Vorarlberg gelegenen und bereits 1816/18 abgetrennten zwölf Pfarreien und 21 Exposituren endgültig an das Bistum Brixen, an Württemberg die schon seit 1812 als Generalvikariat Ellwangen abgespaltenen Dekanate Ellwangen, Schwäbisch Gmünd und Neresheim sowie Teile von Elchingen, Wallerstein, Dillingen und Lauingen mit 75 Pfarreien und elf Benefizien. 

Im Gegenzug erhielt Augsburg von der 1821 aufgelösten Diözese Konstanz die vier Dekanate Legau, Lindau, Stiefenhofen und Weiler mit insgesamt 65 Pfarreien. Die Diözese konnte sich sogar um 3250 auf 13 665 Quadratkilometer vergrößern. In 814 Pfarreien wurden nun 551 796 Katholiken (heute knapp 1,25 Millionen) betreut.

Am folgenden Tag, am 1. November 1821, erfolgte die erneute Errichtung des Bistums und die Einsetzung des Domkapitels „neuen Stils“. Damit darf auch das Augsburger Domkapitel den 200. Geburtstag seiner Wiedererrichtung feiern. Neben der Wahrnehmung liturgischer Funktionen als althergebrachte Aufgabe, also der Teilnahme am Stundengebet, der Konventmesse und am Pontifikaldienst, erhielten die Metropolitan- und Domkapitel jetzt eine völlig neue Funktion: Dem Gesamtkollegium wurde die Stellung eines Beratungsorgans in Verwaltungs- und Seelsorgefragen zugesprochen.

Wenn auch das allgemeine Kirchenrechtsbuch, der Codex Iuris Canonici von 1983, die Domkapitel nicht mehr als „Senat des Bischofs“ bezeichnet – diese Aufgabe ist dem Gremium des Priesterrats übertragen –, so nehmen die Domkapitulare bis heute als Räte des Bischofs an den Sitzungen des Konsultorengremiums teil und sind neben zusätzlichen Personen meist als Referatsleiter im Ordinariat oder als Weihbischöfe und Bischofsvikare mittelbar und maßgeblich an der Leitung der Diözese beteiligt. 

Wenig später, am 11. November, nahm der Nuntius in der Augsburger Kathedralkirche die Weihe des neuen Augsburger Bischofs Joseph Maria von Fraunberg vor – der letzte Fürstbischof war schon am 27. Juli 1812 verstorben.

Des festlichen Ereignisses der Wiedererrichtung wird das Bistum am 27. November bei einem Pontifikalgottesdienst mit Bischof Bertram Meier in der Basilika St. Ulrich und Afra gedenken, bei dem die Orgelsolomesse von Joseph Haydn erklingen wird. Beim anschließenden Festakt im Großen Saal des Tagungshauses St. Ulrich wird der Autor dieses Beitrags in einem Festvortag die Zusammenhänge des Anlasses näher erläutern.

Thomas Groll, Bistumshistoriker

30.10.2021 - Bistum Augsburg , Historisches