Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale

Neuer Gerichtstermin zum Umbau am 14. Juli angesetzt

Der Innenumbau der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale kommt wieder vor Gericht. Für den 14. Juli hat das Landgericht Berlin eine mündliche Verhandlung über Urheberrechtsklagen anberaumt, wie die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte bekanntgab. Kläger sind Künstler, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger. Sie wollen die geplante Umgestaltung des Innenraums verhindern.

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten die Kläger im Januar 2019 keinen Erfolg. Es wies zwei Klagen von ihnen mit der Begründung ab, sie hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht. Eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, das in Urheberrechtsfragen zuständig ist, war bereits im vergangenen Oktober geplant. Das Gericht verschob sie jedoch aus "dienstlichen Gründen" um ein halbes Jahr, am 17. März wurde sie wegen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen erneut vertagt.

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hatte den mit einer Sanierung verbundenen Umbau des Kathedralinneren vor über drei Jahren beschlossen. Zuvor hatte er dazu Experten-Symposien veranstaltet und Voten aller Gremien des Erzbistums eingeholt, die dem Projekt zustimmten. Mit einem Architekten-Wettbewerb eingeleitet hatte das Vorhaben noch Kochs Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki, bevor er Erzbischof von Köln wurde.

Denkmalpfleger und Kritiker im Erzbistum wenden sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit einer Treppe zur Unterkirche beseitigt wird. Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte sie beim Wiederaufbau der Kirche nach 1945 unter Mitarbeit von Künstlern aus Ost- und Westdeutschland angelegt. Bei der Umgestaltung wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um nach Angaben des Erzbistums Berlin besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können. Für den bis 2023 geplanten Umbau ist die Kathedrale seit September 2018 geschlossen.

KNA

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