Unterlassene Hilfeleistung?

Arzt von Komapatient Lambert vor Gericht

Der für das Ende der Behandlung des französischen Komapatienten Vincent Lambert (1976-2019) zuständige Arzt muss sich am Dienstag wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten. „Es ist keine Rache. Der Arzt hat die rote Linie überschritten und muss sich dafür verantworten“, zitieren französische Medien den Anwalt der Eltern, Jean Paillot. Die Eltern verklagten das Krankenhaus und den leitenden Arzt Vincent Sanchez wegen unterlassener Hilfeleistung.

Der langjährige Komapatient Lambert war im Juli gestorben, nachdem ein von Sanchez geführtes Ärzteteam des Universitätskrankenhauses Reims CHU die Geräte abgestellt hatte. Um seine Behandlung hatte es jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegeben. Während Lamberts Ehefrau Rachel als Vormund ihres Mannes die Behandlung beenden lassen wollte, legten seine Eltern dagegen zuletzt noch Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Lambert lag seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Bereits am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung des früheren Krankenpflegers zu stoppen. Diese Entscheidung wurde von unterschiedlichen Gerichten bestätigt und wieder verworfen. Schon drei Jahre zuvor hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Beschluss eines anderen Ärzteteams zur Einstellung der künstlichen Ernährung bestätigt. Zuletzt lehnte das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne ein weiteres Berufungsverfahren der Eltern ab.

Der Vatikan hatte bestürzt auf den Tod Lamberts reagiert. Vatikansprecher Alessandro Gisotti sprach von einem „schmerzhaften Fall“ und zitierte Papst Franziskus mit den Worten, Herr über das Leben sei allein Gott: „Es ist daher unsere Pflicht, es immer vom Anfang bis zum natürlichen Ende zu bewahren und keiner Wegwerfkultur zu erliegen.“ Die Päpstliche Akademie für das Leben nannte Lamberts Tod eine „Niederlage für die Menschlichkeit“.

KNA