Gericht lehnt Petition ab

Asia Bibi ist endgültig frei

Die wegen Blasphemie angeklagte Katholikin Asia Bibi ist endgültig frei. Das Oberste Gericht des islamisch geprägten Pakistan lehnte am Dienstag eine Petition zur Überprüfung des Freispruchs ab. Der Antragsteller habe keinen Fehler in dem Urteilsspruch des Obersten Gerichts vom 31. Oktober nachweisen können, betonte das Gericht laut pakistanischen Medienberichten in seiner Entscheidung.

Damit könnte für Asia Bibi ein schier endloses Martyrium enden, das vor rund zehn Jahren begann. Damals, an einem heißen Tag im Juni 2009, arbeitete Asia Bibi gemeinsam mit anderen Frauen auf einer Farm in Ittanwali, ihrem Heimatdorf in der Provinz Punjab im Osten Pakistans. Durstig von der schweren Arbeit und der Mittagshitze ging sie zum Brunnen, um Wasser zu holen. Als sie auch den anderen Frauen den Wasserbecher anbot, kam es zum Streit.

Muslimische Frauen warfen Asia Bibi vor, als Christin das Wasser verunreinigt zu haben, und forderten sie auf, sich zum Islam zu bekennen. Asia Bibi weigerte sich nach Aussage der Frauen. Jesus Christus und nicht Mohammed sei der wahre Prophet Gottes, habe sie erklärt. Sie selbst bestreitet diesen Hergang.

Noch im selben Jahr wurde sie als erste Katholikin in Pakistan wegen Blasphemie angeklagt - und 2010 zum Tode verurteilt. Blasphemie gilt im mehrheitlich islamischen Pakistan als Kapitalverbrechen. In der Praxis werden darunter verächtliche Äußerungen und Taten gegen den Islam, den Koran und den Propheten Mohammed verstanden.

2014 bestätigte ein Gericht in Lahore das Todesurteil. Im Juli 2015 ordnete ein Gericht die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe an. Das Berufungsverfahren verzögerte sich über Jahre. Laut pakistanischen Medien bedrohten islamistische Hardliner die Richter.

Acht Jahre lang ging der Fall durch die pakistanischen Instanzen und sorgte international für Schlagzeilen. Menschenrechtler, Politiker und auch der Papst setzten sich für die Christin ein - ohne Erfolg. Dann plötzlich wurde Asia Bibi am 31. Oktober 2018 überraschend freigesprochen. Das Verfassungsgericht hob das Todesurteil auf und ordnete ihre umgehende Entlassung aus dem Gefängnis an.

Nach dem Freispruch kam es zu landesweiten Protesten. Die islamistische Organisation Tehreek-e-Labaik Pakistan (TLP) forderte bei tagelangen, teils gewaltsamen Demonstrationen in pakistanischen Städten eine sofortige Vollstreckung der Todesstrafe. Die Regierung sagte daraufhin ein Ausreiseverbot für Asia Bibi bis zu einer etwaigen Revision des Freispruchs zu.

Diese lehnte das Oberste Gericht nun ab. Die Verhandlung in Islamabad fand unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Asia Bibi wurde von ihrem Anwalt Saiful Malook vertreten, der eigens aus seinem Exil in Europa nach Pakistan zurückgekehrt war. Nach dem Freispruch seiner Mandantin war Malook aus Pakistan geflohen.

Nach der heutigen Entscheidung steht einer Ausreise von Asia Bibi und ihrer Familie aus Pakistan rechtlich nichts mehr im Wege. In Pakistan ist die fünffache Mutter nicht mehr sicher. Seit ihrer Haftentlassung am 7. November lebte sie mit ihrer Familie unter hohen Sicherheitsvorkehrungen an einem geheimen Ort. Als mögliche Aufnahmeländer für die Christin sind unter anderen Deutschland und Kanada im Gespräch.

KNA