Ruhe, Einkehr und Besinnung

Bischofskonferenz: Karfreitags-Ruhe ist auch kulturelles Erbe

In der Debatte um eine Aufweichung des Tanzverbotes an Karfreitag weist die Deutsche Bischofskonferenz neben der christlichen Bedeutung auf das gesamtgesellschaftliche kulturelle Erbe hin. „Der besondere Charakter des Karfreitags als Tag der Ruhe, der Besinnung und der Einkehr gehört untrennbar zur kulturellen Gestalt dieses Tages“, erklärte Sprecher Matthias Kopp am Donnerstag auf Anfrage in Bonn. Dies habe zwar im christlichen Glauben ihren Ursprung, aber darüber hinaus auch eine eigenständige kulturelle Bedeutung. „Es tut auch einer weitgehend säkularen Gesellschaft gut, einen allgemeinen Tag der Unterbrechung des alltäglichen Erwerbs- Konsum- und Vergnügungsbetriebes aufrecht zu erhalten“, so Kopp.

Die Bischofskonferenz unterstrich zudem, dass die Feiertage dem staatlichen Schutz unterständen, wie auch andere Kulturgüter vom Staat besonders geschützt würden. „Dieser Schutz beruht nicht auf einer Privilegierung des Christentums, sondern auf der Einsicht, dass eine Gesellschaft solche kulturellen Errungenschaften als Grundlage der langfristigen allgemeinen Wohlfahrt benötigt“, sagte Kopp.

KNA

29.03.2018 - Feiertage & Brauchtum