Entscheidung am nächsten Donnerstag

Bluttest auf Downsyndrom wird vermutlich Kassenleistung

Der umstrittene vorgeburtliche Bluttest auf das Downsyndrom soll offenbar künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Darauf haben sich die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen geeinigt, wie „Der Spiegel“ am Freitag vorab berichtete. Die Kosten sollten allerdings nur bei „besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten“ übernommen werden. Ein flächendeckendes Screening soll es nicht geben.

Das Magazin beruft sich dabei auf Angaben aus dem Umfeld des Gremiums. Endgültig soll die Entscheidung auf einer Sitzung am kommenden Donnerstag fallen. Außerdem muss das Bundesgesundheitsministerium noch zustimmen. In Kraft treten würde die neue Regelung erst 2021 - bis dahin müssen noch Informationen für die Versicherten formuliert werden.

Bei den seit 2012 in Deutschland verkauften Tests werden Erbgutschnipsel des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte untersucht. Der Test ist risikoärmer als die bisher möglichen Fruchtwasseruntersuchungen oder Biopsien, bei denen es zu Fehlgeburten kommen kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat allein die Aufgabe, das Verfahren wissenschaftlich-technisch zu überprüfen. Der Bundestag hatte im Frühjahr über die ethischen Folgen einer möglichen Kostenübernahme der Kassen für den Bluttest debattiert. Kritiker wie die katholische Kirche und zahlreiche Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen warnen davor, dass eine beständige Ausweitung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) zu einer zunehmenden Diskriminierung von Menschen mit Behinderung führen könnte.

KNA