Auf Antrag der Linken

Bundestag debattiert über Paragraf 218

Der Bundestag hat am Donnerstagabend über einen Antrag der Linken debattiert, der die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. In dem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzen soll. Zudem sollen danach die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden.

Die Linksfraktion begründet ihren Antrag unter anderem mit dem Recht von Frauen auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung. Eine Entscheidung für eine Abtreibung müsse ohne jede Zwänge möglich sein, so die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring. Sie betonte zudem, dass die Versorgungslage für Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, immer schlechter werde. Immer weniger Ärzte wollten Schwangerschaftsabbrüche durchführen, da sie sich kriminalisiert fühlten.

Die Grünen begrüßten den Antrag. Er bilde einen "guten Auftakt" für eine "breite, sachliche Diskussion", erklärte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. Sie verwies auch auf den Paragraf 219a, dem Werbeverbot für Abtreibung. Dadurch werde schwangeren Frauen Informationen über Abbrüche versagt. Auch die SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel betonte, dass Ärzte, die Abtreibungen durchführten, Rechtssicherheit brauchen. Deshalb setze sich ihre Fraktion für die Streichung des Paragrafen ein, mit dem Koalitionspartner sei dies aber nicht möglich. Union und SPD hatten sich nach langem Streit vor rund zwei Jahren auf eine Reform des Paragrafen verständigt.

Union, FDP und AfD lehnten den Antrag ab. Die Selbstbestimmung finde ihre Grenzen, wo das vermeintliche Recht des einen die Würde des anderen verletze, betonte die Unions-Abgeordnete, Sylvia Pantel (CDU). Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht verharmlost werden. Sie dürften nicht wie eine normale Dienstleistung behandelt werden. Die FDP kritisierte den im Antrag gebrauchten Begriff der "reproduktiven Gerechtigkeit". Diese werde es nie geben, unterstrich die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr. Es dürfe nie das Recht auf ein Kind geben. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch kritisierte, dass der Begriff Kindeswohl in dem Antrag nicht auftauche. Der Antrag der Linken wird nun in die Ausschüsse überwiesen.

KNA

05.03.2021 - Abtreibung , Politik , Recht & Gesetz