Höchstens 1000 Personen pro Monat vorgesehen

Bundestag stimmt für eingeschränkten Familiennachzug

Ab August sollen engste Familienangehörige von Flüchtlingen mit eingeschränkten Schutzstatus wieder nach Deutschland nachziehen dürfen. Ein am Freitag vom Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf begrenzt dies aber auf 1000 Personen pro Monat. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fand bei einer namentlichen Abstimmung eine deutliche Mehrheit. Grüne und Linken kritisierten die Beschränkung, da sie im Widerspruch zum Grundrecht auf Familie stehe. Diese Kritik hatten im Vorfeld auch Kirchen, Sozialverbände sowie und Menschenrechtsorganisationen geäußert.

Vorlagen der Linken und der FDP fanden keine Mehrheit. Während die Linke den Familiennachzug wieder uneingeschränkt zulassen wollte, forderte die FDP, ihn weitere zwei Jahre auszusetzen, allerdings Ausnahmen zuzulassen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sprach von einem "guten Kompromiss". Er betonte aber, dass es keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gebe. Der CDU-Familienexperte Marcus Weinberg hob die humanitäre Verantwortung und die Berücksichtigung des Kindeswohls hervor. Die SPD-Fraktionsvize Eva Högl sprach von einem guten Tag "für ganz viele Familien". Der grundrechtliche Schutz der Familien gelte für alle Menschen. Mit der Regelung finde Zuzug legal, sicher und geordnet statt.

Die AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch forderte die Abschaffung des Familiennachzugs, die Schließung der Grenzen und die Zurückweisung von Flüchtlingen an den Grenzen. Die Aufgabe der Flüchtlingshilfe liege beim UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.

Benjamin Strasser (FDP) wies den Gesetzentwurf zurück. Es drohe Chaos in den Behörden. Er forderte, nicht nach Zahlen, sondern nach Kriterien zu entscheiden.

Gökay Akbulut (Die Linke) sagte, die Regelung sei für Betroffene unerträglich, und kritisierte zugleich das "parlamentarische Schnellverfahren". Der Gesetzentwurf verstoße gegen das Recht auf Familie. Zudem sei völlig unklar, wer wann kommen dürfe. Die Prüfung überfordere die Behörden.

Luise Amtsberg (Grüne) nannte das Gesetz schlecht. Es adressiere nicht Härtefälle, sondern produziere solche erst. Es lasse viele Menschen im Ungewissen. Die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigten sei falsch.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf Grundzüge der Regelungen verständigt, die das Innenministerium präzisierte: Ab August sollen 1000 Angehörige der Kernfamilien - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder - nachziehen dürfen. Betroffen sind 200 000 meist syrische Flüchtlinge.

Die Zahl der Nachzügler wird von einem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit auf bis 60 000 geschätzt. Die Auswahl soll das Bundesverwaltungsamt nach humanitären Kriterien treffen. Seit März 2016 war der Nachzug ausgesetzt worden, zunächst für zwei Jahre, weil die Städte und Gemeinden sich mit der Unterbringung der Flüchtlinge überfordert fühlten. Der Bundestag verlängerte die Aussetzung dann noch einmal um ein halbes Jahr bis Ende Juli.

Ein eigener Entschließungsantrag der FDP für eine Reform des Europäischen Asylsystems fand ebenfalls keine Mehrheit.

KNA

15.06.2018 - Deutschland , Flüchtlinge