Erst am 5. November

Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung über PID-Zugang

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung über Zugangsvoraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vertagt. Das Urteil werde am 5. November verkündet, teilte der Senat in Leipzig am Mittwoch zum Abschluss der mündlichen Verhandlung mit. Man wolle über das schwierige Thema, bei dem weiterhin viele Fragen offen seien, in Ruhe beraten, bevor man eine Entscheidung fälle.

PID-Gentests an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, sind in Deutschland nur zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zulässig. Über den Zugang entscheiden bundesweit fünf PID-Ethikkommissionen.

Die Leipziger Richter verhandelten über die Klage einer Frau, deren Antrag von der Bayerischen PID-Ethikkommission 2016 abgelehnt worden war. Die im Embryonenschutzgesetz festgeschriebenen Voraussetzungen lägen nicht vor, entschied die Kommission. Für die Nachkommen der Klägerin und ihres Partners bestehe kein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit.

Im vorliegenden Fall geht es um eine vererbbare Erkrankung des voraussichtlichen Kindsvaters, der die Muskelkrankheit Myotonen Dystrophie Typ 1 hat. Die Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.

KNA