Caritas-Präsident Neher:

Suizidbeihilfe ist nie ein Akt christlicher Barmherzigkeit

Der Präsident des Deutschen Caritasverbands, Peter Neher, hat sich erneut dagegen gewandt, in katholischen Einrichtungen Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. "Einen Sterbewunsch anzuerkennen ist etwas anderes, als die Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen", sagte Neher. "Die Gesellschaft muss sich noch viel stärker um eine respektvolle und kompetente Hospiz- und Palliativversorgung bemühen, statt Hilfen zum Suizid zu diskutieren."

Neher reagierte damit auf einen Gastbeitrag der evangelischen Theologen Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie in der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag). Darin erneuern die drei Theologen ihren Vorschlag, einen professionell assistierten Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Die Kirchen dürften die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts über die Reichweite der Selbstbestimmung am Lebensende nicht ignorieren, argumentieren sie.

Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung im Februar 2020 gekippt. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, führte das Gericht aus. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein.

Neher erklärte hingegen, auch wenn das Urteil für kirchliche Träger verbindlich sei, werde man weiter "auf die Unschlüssigkeit und Problematik eines überzogenen Autonomie-Begriffs des Urteils verweisen". Das Urteil müsse sich Kritik stellen und könne nach wie vor nicht unwidersprochen bleiben, sagte der Chef des katholischen Wohlfahrtsverbands.

Es sei unbenommen, dass Menschen für sich ab einem gewissen Punkt entschieden, die letzte Wegstrecke nicht mehr gehen zu wollen und zu können. "Aber es kann nie ein Akt christlicher Barmherzigkeit sein, bei einem Sterbewunsch die Mittel zum Suizid bereitzustellen", erklärte Neher. Assistierter Suizid könne nicht der Weg sein, Schmerz und Einsamkeit zu überwinden. Dabei gehe es nicht darum, Hilfe "vorzuenthalten", sondern etwas nicht anzubieten, "was mit einer christlichen Grundhaltung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist".

Es müsse möglich sein, als Seelsorger, Medizinerin, Pflegekraft oder Einrichtung uneingeschränkt zum Lebensschutz zu stehen. Die Grundhaltung bei der Caritas sei, Suizid nicht zu unterstützen. "Aber wir werden alles zu tun versuchen, damit jemand keine Schmerzen hat, Angst und Einsamkeit überwindet und im Sterben seine Würde behält."

KNA